Donnersbergkreis „Noch deutlicheren Gestaltbruch vermeiden“

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Der Bebauungsplan „Küchengarten“ war Thema in der jüngsten Sitzung des Kirchheimbolander Stadtrates. Diesmal ging es um die Fläche zwischen Parkdeck und Rathaus. Hier will das Gremium einen Rahmen für eine mögliche Bebauung des Grundstückes, das sich im Privatbesitz befindet, festsetzen. Dabei galt es unter anderem, Wünsche von Denkmalpflege und der Eigentümerin einzubinden.

Im November hatte der Stadtrat bereits einem Planentwurf zugestimmt (wir berichteten). Daraufhin folgte die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit dem Titel „Küchengarten – Änderung 8“. Wie Dorothea Machunze vom Planungsbüro WSW aus Kaiserslautern mitteilte, wurden neun Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und eine von der Eigentümerin abgegeben. Der Bebauungsplan Küchengarten umfasst ein 1,76 Hektar großes Areal zwischen Neuer Allee (bis Rathaus), Teilen der Vorstadt, Gartenstraße und einem Bereich der Uhlandstraße. Topografisch beziehungsweise gestalterisch lässt er sich in drei Teilbereiche gliedern: Einmal die geschlossene, großteils historische Bebauung an der Straße Vorstadt, dann der etwas tiefer gelegene Bereich Uhlandstraße/Gartenstraße und drittens der Bereich östlich der Neuen Allee. Die Träger öffentlicher Belange haben während der Beteiligung gegen die Festsetzungen für die Bereiche Vorstadt und Gartenstraße keine grundsätzlichen Einwände oder Bedenken vorgebracht, auch seitens der Öffentlichkeit gab es hier keine Einwendungen gegen den Entwurf. Anders schaut es im Bereich der Neuen Allee aus. Dort sieht der Bebauungsplanentwurf nun vor, dass zwischen Rathaus und Parkdeck eine im Mischgebiet zulässige Bebauung möglich sein soll. „Bislang war dieses Grundstück nur für eine Erweiterung des Parkdecks vorgesehen“, sagte Bauamtsleiter Udo Bauer. Hier hat nun das Denkmalamt Mainz als Maximalforderung die vollständige Freihaltung von Bebauung gefordert. Zur Zeit der Errichtung der Kavaliershäuser war es untersagt, gegenüber zu bauen, um die gestalterische Bedeutung der Häuserzeile hervorzuheben. Sollte dies nicht möglich sein, sollen laut dem Denkmalamt im Bebauungsplan Einschränkungen in Bezug auf Höhe und Gestaltung gemacht werden. Derzeit sei nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan auf dem Grundstück die Errichtung eines Parkhauses ohne Höhenbeschränkung, ohne Abstandsflächen und ohne jeglichen Gestaltungsvorgaben zulässig, erläuterte Dorothea Machunze. Durch die Planänderung soll die Gebäudehöhe auf maximal neun Meter zur Neuen Allee begrenzt werden. Damit orientiere man sich an den Firsthöhen der gegenüberliegenden historischen denkmalgeschützten Gebäude. Die festgesetzte Höhe liege etwa eine Geschosshöhe unterhalb der vorhandenen Gebäude. „Das Grundstück wird neben der denkmalgeschützten Bebauung auch vom deutlich präsenteren Rathaus und technisch geprägten Parkdeck dominiert“, sagte Machunze. Auch die Eigentümerin des Grundstücks hatte eine Stellungnahme abgegeben, die unter anderem darauf abzielt, weitere gestalterische Auflagen zum Denkmalschutz festzusetzen. „Um einen noch deutlicheren Gestaltbruch zum Rathaus zu vermeiden und die Belange der Eigentümerin und des Denkmalschutzes soweit wie möglich zu berücksichtigen, sollte auf eine zwingende Festsetzung eines Staffelgeschosses verzichtet werden“, sagte Machunze. Zulässig sind in der geänderten Festsetzung maximal drei Vollgeschosse. Für die der Neuen Allee zugewandte Fassade gilt bei Gebäuden mit Flach- oder flachgeneigten Dächern, dass das oberste Geschoss jedoch als Staffelgeschoss ausgebildet werden muss. Für Stephan Sauer (Grüne) handelt es sich bei den Kavaliershäusern um ein „historisch wertvolles und bedeutendes Ensemble. Wenn man vom Mozartbrunnen Richtung Rathaus läuft, dann ist das Rathaus gut eingegrünt. Ich bin der Meinung, das Grundstück sollte gar nicht bebaut werden“, so Sauer. „Wir reden hier über eine Änderung des Bebauungsplanes. Ich kann der Grundstückseigentümerin nicht sagen, dass das Grundstück jetzt rausgenommen wird. Das ist rechtlich nicht möglich“, entgegnete Thomas Edinger (CDU). Eine Bebauung sei jetzt schon möglich, sagte Udo Bauer. „Hier geht es nun um die Frage, wie man beiden Seiten gerecht werden kann – der Denkmalpflege und der Eigentümerin“, so Bauer. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung folgte der Rat den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros. Der Entwurf des Bebauungsplans wird nun geändert und die Änderung zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt. |ssl

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