Bischheim Rasend zur Hochzeit: Polizei stoppt Mercedes-Fahrer und entdeckt weitere Verstöße

Auf der A63 zwischen Kirchheimbolanden und Alzey hat die Polizei die beiden Raser gestoppt. Sie waren der Zivilstreife bereits i
Auf der A63 zwischen Kirchheimbolanden und Alzey hat die Polizei die beiden Raser gestoppt. Sie waren der Zivilstreife bereits in Höhe Bischheim aufgefallen, weil sie deutlich zu schnell unterwegs waren.

Über die A63 sind zwei junge Männer am Sonntagvormittag gen Bayern gerast. Sie wurden von einer Streife der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim gestoppt, die in Zivil unterwegs war. „Diese Hochzeitsanfahrt werden die zwei Mercedes-Fahrer so schnell nicht vergessen“, schreibt die Polizei zu Anfang eines etwas längeren Berichts über den Vorfall.

Zunächst sei ein 20-jähriger Fahrer aus Völklingen bei Bischheim aufgefallen – mit 42 Stundenkilometern mehr auf dem Tacho, als dort auf der Autobahn als Höchstgeschwindigkeit erlaubt sind. In Höhe der Weinheimer Talbrücke gesellte sich ein zweiter Mercedes-Fahrer, ein 25-Jähriger aus Neuss, hinzu – und überholte die Zivilstreife rechts. Beide Fahrzeuge waren mit etwa 185 Stundenkilometern unterwegs. Erlaubt sind dort 130. Zusätzlich fuhr der 20-Jährige dem 25-Jährigen so dicht auf, dass der Mindestabstand deutlich unterschritten war.

Die Zivilstreifen stoppte die Wagen, um die Fahrer zu kontrollieren. Es stellte sich heraus, dass beide auf dem Weg zu einer Hochzeit nach Bayern waren. Der jüngere Mann hatte auf dem Schoß ein Smartphone mit Blitzerwarnapp. Ihm drohen nun Bußgelder sowie Fahrverbot – wegen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen sowie der illegalen Nutzung der Warnapp.

Der ältere Mann gab zunächst gegenüber der Polizei falsche Personalien an, um einem Bekannten die Schuld in die Schuhe zu schieben. Die Täuschung konnte schnell aufgedeckt und dabei sogar festgestellt werden, dass er wegen zu vieler Punkte in Flensburg nicht mehr im Besitz eines Führerscheins ist. Somit seien für ihn die Geschwindigkeits- und Überholverstöße das kleinste Problem, schreibt die Polizei. Auf ihn wartet neben einem Bußgeld aufgrund falscher Personalienangabe auch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. „Die Fahrt setzte übrigens sein wenig begeisterter Onkel fort. Ob die anschließende Hochzeit ähnlich turbulent verlief, ist der Polizei nicht bekannt“, schließt der Bericht.

x