Donnersbergkreis Videobeweis: Fußballspiel muss wiederholt werden

«ENKENBACH-ALSENBORN.» Die Begegnung in der Fußball-B-Klasse Kaiserslautern-Donnersberg Süd zwischen dem SV Mölschbach und der SG Hochspeyer wird wiederholt. Das hat am späten Dienstagabend die Gebietsspruchkammer Westpfalz des Südwestdeutschen Fußballverbandes unter Vorsitz von Rechtsanwalt Michael Ulbrich (Enkenbach-Alsenborn) entschieden.

Die SG Hochspeyer hatte gegen die Wertung des Spiels, das am 16. September mit einem 3:2 für Mölschbach geendet hatte Protest eingelegt. Ihr Vorwurf: Schiedsrichter Peter Kremer soll unzulässigerweise einen Videobeweis ins Spiel eingeführt haben (wir berichteten). Der Videobeweis soll dazu geführt haben, dass der Unparteiische das Tor zum 3:2 gegeben hat, nachdem er zuvor den Ball im Aus gesehen und auf Abstoß entschieden hatte. Der angebliche Videobeweis hatte bundesweit hohe Wellen geschlagen. Er wurde als der erste Videobeweis überhaupt in einer Kreisliga gehandelt. Gleichwohl: Die RHEINPFALZ hatte nach einer Sichtung von Filmmaterial, das der Mölschbacher Jürgen Clemens von dem Spiel angefertigt hatte, feststellen können, dass es einen Videobeweis überhaupt nie gegeben hat. Der Schiedsrichter war zwar in der fraglichen Situation an die Torausline zu einem Zuschauer gelaufen. Er konnte aber in der Kürze der Zeit, in der er Kontakt mit dem Zuschauer hatte, kein Video angucken. Das Filmmaterial von Jürgen Clemens, das das Geschehen dokumentiert hat, wurde von der Spruchkammer intensiv angeschaut. In Enkenbach-Alsenborn waren am Dienstagabend die Beteiligten im Sportheim des SV Enkenbach zusammengekommen: RHEINPFALZ-Informationen nach hat die Spruchkammer einen Regelverstoß des Schiedsrichters festgestellt, indem er sich durch Zuschauer in seinem Urteil hat beeinflussen lassen. Einen Anhaltspunkt für einen Videobeweis in der Begegnung konnte die Gebietsspruchkammer unterdessen nicht feststellen.

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