Frankenthal Vergabeverstöße: Grüne fordern Konsequenzen
Bürger und Stadtratsmitglieder müssen darauf vertrauen können, dass Verwaltungshandeln korrekt abläuft, unterstreicht die Grünen-Fraktionsvorsitzende Ute Hatzfeld-Baumann in einer Stellungnahme. Bereits im September hatte das Bildungsministerium auf RHEINPFALZ-Anfrage mitgeteilt, dass wegen „schwerer Vergabeverstöße“ beim Neubau der Kita Weidstraße von den 900.000 Euro, mit denen das Land das Projekt bezuschussen wollte, 270.000 Euro zurückgehalten werden. Rund 30.000 Euro – und damit ein Viertel der avisierten Fördersumme – könnte die Stadt aus gleichem Grund bei der Sanierung des Waschraums in der Kita in der Hans-Holbein-Straße verlieren, Kürzungen drohen auch bei der energetischen Sanierung der Carl-Bosch-Schule. Im Ausschuss für Finanzen, Personal und Sicherheit hatte die Verwaltung vergangene Woche auf Anfrage der SPD darüber informiert, dass es auch bei der Sanierung der Turnhalle des Karolinen-Gymnasiums Unregelmäßigkeiten gegeben haben soll. Oberbürgermeister Nicolas Meyer (FWG) sprach von Zuschusskürzungen, die sich damit auf bis zu 500.000 Euro summieren könnten.
Öffentlich geworden waren die Vergabeverstöße beim Kita-Bau bereits im Mai 2023 durch ein Papier der städtischen Rechnungsprüfung, über das die RHEINPFALZ berichtet hatte. Dass weitere sogenannte freihändige Vergaben geprüft werden, darüber informierte die Verwaltung im Juli 2023 auf Anfrage der Grünen im Stadtrat. „Offenbar hat unsere Fraktion damit in ein Wespennest gestochen und es wurden weitere Verstöße bekannt, die vielleicht ansonsten unter den Tisch gekehrt worden wären“, sagt Hatzfeld-Baumann. Zum Nachweis, dass der in seine Zuständigkeit fallende Bereich Gebäude und Grundstücke korrekt gehandelt habe, hatte Bürgermeister Bernd Knöppel (CDU) damals ein Gutachten in Auftrag gegeben. „Wurde dieses auch ohne Vergleichsangebote in Auftrag gegeben und was wurde überhaupt beauftragt?“, fragt die Grünensprecherin. Sie moniert: Wenn die Rechnungsprüfung nach vorgegebenen Kriterien prüfen kann, dann müssten diese auch den handelnden Personen in der Auftragsvergabe bekannt gewesen sein, einschließlich der Dokumentationspflicht. Selbst wenn, wie im Ausschuss mitgeteilt, viele Mitarbeiter nicht mehr bei der Stadt beschäftigt sein sollen, „muss die Frage nach Verantwortlichen dennoch gestellt werden“. Abläufe müssten künftig so transparent, klar und verständlich definiert sein, „dass solche Verluste nicht mehr vorkommen“.