Frankenthal Vogelschutz: Hecken schneiden verboten
Die Vogelschutzzeit gilt bis 30. September. In dieser Zeit sind Schnitt und Fällarbeiten an Hecken, Sträuchern und Gehölzen gemäß Bundesnaturschutzgesetz untersagt. Dadurch sollen Brut-, Nist- und Lebensstätten von Vögeln und Kleintieren geschützt werden. Grünarbeiten, die beispielsweise wegen geplanter und genehmigter Bauarbeiten erforderlich sind oder der Herstellung der Verkehrssicherheit dienen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Dabei müsse nachgewiesen werden, dass das Vorhaben artschutzrechtlich unbedenklich ist.
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind laut Verwaltung das ganze Jahr über möglich, solange es sich um Arbeiten handelt, die den Zuwachs begrenzen. Das sogenannte „Auf den Stock setzen“, also das Zurückschneiden der Pflanze bis auf wenige Triebe, sei weder ein schonender Pflegeschnitt noch Formschnitt, auch die Rodung sei nicht zulässig. Vor allen Schnittmaßnahmen ist das Gehölz oder die Hecke auf Nester zu prüfen, also der Artenschutz grundsätzlich zu beachten. Ansprechpartner bei der Unteren Naturschutzbehörde ist Heiner Vogt, Telefon 06233 89511, E-Mail ordnungundumwelt@frankenthal.de.