Bissersheim Förderabgabe: Wie die neuen Regeln aussehen

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Kontrovers ist im Bissersheimer Rat über die Kulturförderabgabe diskutiert worden. Die Satzung der Übernachtungssteuer, deren Einführung in einer vorangegangenen Sitzung vom 1. Januar auf den 1. Juli verschoben worden war, wurde überarbeitet.

Das Papier müsste Angaben darüber enthalten, wofür das Geld verwendet werden soll, meinte Ortsbürgermeisterin Kerstin Ort-Bausbacher. So wäre die Gegenleistung transparenter. Die Großkarlbacher hätten das hineingeschrieben. Daraufhin wurde der Paragraf 1 ergänzt durch die Angabe, dass die Einnahmen im Dorf investiert werden – unter anderem für Maßnahmen, die den Tourismus oder die Kultur fördern.

Im Nachbardorf sei die Abgabe erst ab 18 Jahre zu zahlen, berichtete Ort-Bausbacher weiter. In der eigenen Satzung stehe sechs Jahre. Über die Altersangabe wurde dann länger debattiert und der Rat einigte sich schließlich bei einer Gegenstimme auf 14 Jahre. Außerdem sollten behinderte Menschen bezahlen, deren Begleitpersonen aber frei sein. Die Begrenzung der Abgabepflicht auf sieben Tage entfällt.

Staffelung verändert

Unterschiedliche Ansichten hatten die Mandatsträger auch zur Staffelung der Abgabe. Von der Verbandsgemeinde Leiningerland war vorgeschlagen worden, dass bei einem Zimmerpreis pro Nacht und Person von bis zu 50 Euro ein Euro Aufpreis erhoben wird, bei bis zu 100 Euro ein weiterer Euro und so fort. Marius Pollmer fand das in Ordnung, weil sonst der Anteil der Abgabe am Gesamtpreis sinke, je höher dieser sei. Beigeordneter Frank Pfaffmann entgegnete: „Wieso? Jeder erhält doch denselben Service.“ Letztlich soll es nur zwei Stufen geben: bis 100 Euro 1,50 Euro und darüber zwei Euro. Die überarbeitete Satzung wird ab dem 1. Oktober gelten.

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