Grünstadt Gericht befasst sich mit Wahlanfechtung
War die Teilnahme der Wählergruppe Nagel an der Wahl zum Ortsgemeinderat Wattenheim rechtmäßig? Zwei wahlberechtigte Wattenheimer fechten die Kommunalwahl zum Ortsparlament an. Einer von ihnen ist der bisherige Erste Beigeordnete Volker Neumann (FWG). Morgen verhandelt das Verwaltungsgericht Neustadt die Klage.
Die beiden Kläger, neben Neumann eine Bürgerin, sind der Auffassung, dass die WG Nagel an dieser Wahl nicht hätte teilnehmen dürfen. Bereits die Einladung zur Versammlung, in der die Bewerberliste der WG aufgestellt wurde, sei fehlerhaft gewesen, informiert das Gericht über die Argumente der Kläger. Sie sehen im Wesentlichen zwei gravierende Mängel bei der Aufstellung der Liste. Im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim sei zu einer „wahlberechtigten Versammlung“ eingeladen worden. Die Kritik der Kläger: Hieraus gehe nicht hervor, wer an der Versammlung teilnehmen und die Bewerber für die Liste wählen dürfe. Was nach Meinung der Kläger aber noch schwerer wiegt: Während der Aufstellung der Liste sei eine geheime Stimmabgabe nicht möglich gewesen. In dem engen Raum hätten die rund 20 Anwesenden ihre Wahlzettel handschriftlich ausfüllen müssen, auch hätten Wahlkabinen gefehlt. Weil sich die Anwesenden handschriftlich in die Anwesenheitsliste eingetragen hätten und anschließend ebenfalls handschriftlich die Kandidaten der WG Nagel benannt hätten, sei es möglich festzustellen, wer wie gewählt habe, kritisieren die Kläger. Ihren Einspruch gegen die Wahl zum Ortsgemeinderat hat die Kommunalaufsicht (Kreisverwaltung Bad Dürkheim) allerdings mit Datum vom 24. Juni abgelehnt. Gegen diesen ablehnenden Bescheid richtet sich die Klage. Rückblende: In der Tat gestaltete sich die Aufstellung der Liste Nagel schwierig. Weil die WG eine „nicht mitgliedschaftlich organisierte Gruppe ist“ hätte jeder wahlberechtigte Wattenheimer an der Versammlung im „Laternche“ teilnehmen und auch abstimmen dürfen. Diese Möglichkeit nutzten auch CDU- und FWG-Mitglieder. Es wurde deutlich, dass sie vor allem verhindern wollten, dass zwei bestimmte Personen aufgestellt wurden. Was ihnen auch gelang. Durch den etwas hektischen Verlauf der Versammlung versäumten es die Aktiven der WG auch, über eine Mehrfachnennung ihrer Kandidaten abzustimmen, was ihre Chancen bei der Wahl erhöht hätte. So zog die Gruppe mit nur einem Mandat in den neuen Rat ein. Namensgeber Mathias Nagel kritisiert mangelndes Demokratieverständnis bei der FWG und Teilen der CDU. Auch die Klage sei dafür ein Beleg. Nach Informationen der RHEINPFALZ hat Volker Neumann bereits gegen die Zulassung der WG Nagel zur Wahl Bedenken angemeldet. Sein Einspruch ist allerdings von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim nach Rücksprache mit der VG-Verwaltung Hettenleidelheim zurückgewiesen worden. Neumanns Reaktion: Er erklärte schriftlich, sein Einspruch habe sich erledigt. Dass er jetzt das Verwaltungsgericht anruft, hat sowohl die VG Hettenleidelheim als auch die Kreisverwaltung überrascht. Beide Behörden sind nach übereinstimmender Aussage davon ausgegangen, dass die Bedenken des Beigeordneten ausgeräumt seien und hatten die Sache abgehakt. Neumann sieht das anders. Er habe zum damaligen Zeitpunkt bei Kreis und VG keine Erfolgsaussichten gesehen und deshalb die Angelegenheit für erledigt erklärt: aber bewusst nur vor dem Wahlprüfungsausschuss, wie Neumann auf Anfrage der RHEINPFALZ betonte. Die grundsätzliche Klärung sei Sache der Justiz. Weiter wollte sich Neumann vor dem Termin am morgigen Mittwoch nicht äußern. Die beiden Kläger lassen sich in Neustadt von einer Kanzlei aus Frankenthal vertreten, der auch der frühere Landesvorsitzende der CDU, Christian Baldauf, angehört. Was wäre, wenn die Klage Erfolg hätte? Dann müsste wohl der Gemeinderat Wattenheim aufgelöst und neu gewählt werden. (ks) Info Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Neustadt ist morgen, Mittwoch, 12 Uhr, im Saal C7.