Grünstadt Haus Fernekeß im Blickpunkt
Die Gemeinde Wattenheim will zusammen mit Hettenleidelheim und Carlsberg in das Förderprogramm „Ländliche Zentren“ aufgenommen werden. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fasste der Gemeinderat von Wattenheim in seiner Sitzung am Freitagabend. Demnach werden die drei Dörfer einen sogenannten Kooperationsverbund bilden und den Antrag stellen, in das Förderprogramm aufgenommen zu werden.
vom gleichnamigen Planungsbüro aus Quirnheim, das den Prozess betreuen wird, stellte den Ratsmitgliedern das relativ neue Förderprogramm vor, das erst im vergangenen Jahr von Bund und Ländern aufgelegt wurde. Ziel ist es primär, in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, um so genannte städtebauliche Missstände beheben zu können. Ganz konkret wurde in der Sitzung das Haus Fernekeß angesprochen. Seit langem schon versucht die Gemeinde, für die Sanierung der Ruine des ehemals stattlichen Bauernhofs in der Wattenheimer Hauptstraße eine Lösung zu finden. Die Kooperation mit Hettenleidelheim und Carlsberg biete sich an, da sie den Richtlinien des Förderprogramms entsprächen. Diese schreiben unter anderem vor, dass eine Gemeinde (in diesem Fall Hettenleidelheim) als Grundzentrum ausgewiesen sein muss und alle Gemeinden mehr als 1000 Einwohner haben. Außerdem müssen die drei Gemeinden gemeinsam ein überörtliches Konzept entwickeln, in dem Zukunftsstrategien aufgezeigt werden. Deubert erklärte, dass das Programm über einen Zeitraum von acht Jahren laufe, in dem Fördermittel bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Gemeinde gezahlt würden. Bevor jedoch Mittel fließen, müssen die für städtebauliche Förderprogramme dieser Art üblichen Schritte unternommen werden, wozu unter anderem vorbereitende Untersuchungen, Analysen der baulichen Struktur und nicht zuletzt auch eine breite Bürgerbeteiligung mit Einwohnerversammlungen gehören. „Solche Projekte können nur mit der Unterstützung der Menschen im Dorf umgesetzt werden. Das ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Förderprogramme“, sagte Deubert. Schließlich könnten auch die Hausbesitzer eines vorher klar umrissenen und abgesteckten Fördergebiets in den Genuss einer Förderung bei Sanierungs- und Umbauarbeiten kommen. „Da das Förderprogramm nach den Richtlinien des Baugesetzbuches aufgelegt ist, gibt es eine Förderung in der Form einer erhöhten steuerlichen Abschreibung“, sagte Deubert. Dabei gelte jedoch stets der Grundsatz, dass zunächst ein Antrag gestellt werden müsse, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werde, sonst gingen die Ansprüche auf die steuerlichen Abschreibungen verloren. Erster Ansprechpartner für Hausbesitzer sei der jeweilige Ortsbürgermeister, falls die drei Gemeinden Aufnahme in das Förderprogramm finden. Deubert rechnete vor, dass private Hausbesitzer bei Investitionen in Höhe von 50.000 Euro durch die steuerlichen Vergünstigungen nach zwölf Jahren rund 16.000 Euro einsparen könnten. „Dabei können alle Umbau- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der baulichen Struktur des Hauses führen. Reine Schönheitsreparaturen sind allerdings ausgenommen“, sagte Deubert. (ink)