Grünstadt Kein grünes Licht für Schleichweg

Nachgehakt: So einfach wie es auf der Dringlichkeitssitzung des Gemeinderates am 26. Mai klang, ist die Sache mit einem unbürokratischen Schleichweg für die Neuleininger Bürger doch nicht. Nach wie vor kann der als Neuweg bekannte Wirtschaftsweg zwischen Mittelgasse und der Straße nach Kleinkarlbach nicht legal von Pkw benutzt werden.

Neuleiningen. Es gibt zwar rund 180 Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung - keine einzige aber ist bisher erteilt. Das aber scheint kaum jemanden zu stören. Der Neuweg wird offenbar rege genutzt: als illegale Abkürzung, weil die Straße von Sausenheim Richtung Neuleiningen komplett gesperrt ist. Inoffizielle Zählungen von Privatleuten kommen auf wöchentlich rund 4000 Fahrzeugbewegungen über den Neuweg, hinauf wie hinunter. Damit sparen sich die Einwohner während der Sperrung die 20 Kilometer lange Tour über Tiefenthal und Wattenheim, wenn sie nach Grünstadt wollen. Wie berichtet, hatte die FWG den Antrag gestellt, den Wirtschaftsweg während der Vollsperrung der L 453 für die Einheimischen freizugeben. Der Ordnungsamtsleiter der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Karl-Peter Grimm, hatte im Gemeinderat erklärt, dass das am unkompliziertesten und schnellsten durch die Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen umzusetzen sei. Jeder Neuleininger Privat- oder Geschäftsmann könne ein solches Papier bei der VG beantragen und die Abkürzung „auf eigene Gefahr“ nutzen. Wenn es keine offizielle Umleitung für jedermann werde, könne die Ortsgemeinde das in Eigenregie entscheiden und brauche den Landesbetrieb Mobilität (LBM) nicht um Erlaubnis zu fragen, so Grimm. Er kündigte Ausnahmegenehmigungen für zwei, drei Tage nach der Sitzung an. Mehr als zwei Wochen sind nun vergangen, und die Verwaltung hat laut Bauamtsleiter Erwin Fuchs „null-komma-null“ Genehmigungen erteilt. Die Dokumente, die im Fahrzeug mitzuführen seien, lägen fix und fertig formuliert zum Abstempeln bereit auf dem Schreibtisch, wo sich bereits etwa 180 Anträge stapeln. „Aber wir warten händeringend auf die Antwort des LBM“, erläuterte er. Also muss der Straßenbaulastträger doch gefragt werden? „Ja“, so Fuchs, der Zusatz „auf eigene Gefahr“ reiche nicht aus. Der LBM müsse zwar nicht einbezogen werden, wenn eine Ortsgemeinde einen Wirtschaftsweg nur für ihre Bürger freigibt, sagte Grimm dazu auf Nachfrage, „aber wir brauchen die Erlaubnis wegen der Einmündung in die L 517“. Auf der abschüssigen Landstraße werde sehr schnell gefahren. Vor der Freigabe des Neuwegs müssten Schilder zur Geschwindigkeitsbeschränkung sowie zur Einbahnstraßenregelung des Wirtschaftsweges in Richtung Kleinkarlbach aufgestellt werden. Am 28. Mai hat Grimm den Antrag auf Genehmigung beim LBM gestellt. Zwischenzeitlich habe die Speyerer Behörde Pläne nachgefordert und eine schriftliche Stellungnahme der Polizei haben wollen. „Ich weiß nicht, was da so lange dauert“, zuckt Bürgermeister Franz Adam mit den Achseln. Es habe ihn überrascht, dass der LBM nun doch einbezogen werden muss, weil er das auf der Sitzung anders verstanden habe. „Sicherlich ärgert mich das Ganze, aber was soll ich machen?“ meint er. Nahezu täglich werde er von Bürgern nach der Freigabe der Strecke gefragt. „Ich verweise dann immer an die VG.“ Adam kann schon von Unfällen auf dem Neuweg berichten. So habe ein Pkw eine Mauer gerammt. Eine Frau, die aus Richtung Kleinkarlbach kam, sei auf halber Strecke nach links in die Kuhtrift abgebogen. Der Weg ende aber an einer Treppe, und ein Kran habe ihr Auto bergen müssen. Die FWG hält sich mit Kommentaren zurück. Wie der LBM gestern der RHEINPFALZ mitteilte, könne er die Abkürzung nicht gutheißen, da sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoße. „Wir übernehmen keine Haftung“, heißt es. Die entsprechende Stellungnahme gehe der VG-Verwaltung in den nächsten Tagen zu. (abf)

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