Grünstadt und Leiningerland Ruhestörungen: Wie oft wird das Ordnungsamt gerufen?

Wie laut es sein darf, regelt das Immissionsschutzgesetz.
Wie laut es sein darf, regelt das Immissionsschutzgesetz.

Ob laute Nachbarn, Party oder Baustelle: Auch in Eisenberg werden immer wieder Ruhestörungen gemeldet. Wann man die Behörden rufen kann und wie sich die Zahlen entwickeln.

Was gilt als Ruhestörung und kann angezeigt werden?
Geräusche sind nicht gleich Lärm, der das Ordnungsamt auf den Plan ruft. Spielende Kinder machen beispielsweise laut Gesetz grundsätzlich keinen Lärm, den man anzeigen könnte. Welche Lautstärken und Frequenzen prinzipiell erlaubt sind, regelt das Landesimmissionsschutzgesetz. Ein relevanter Faktor ist aber vor allem auch der Zeitpunkt der Störung. Anzeigen sind speziell in den Ruhezeiten möglich, also zwischen 13 und 15 Uhr sowie von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Wer kümmert sich, wenn beim Ordnungsamt gerade niemand da ist?
Innerhalb der üblichen Öffnungszeiten sind die Mitarbeiter des Ordnungsamts für die Aufnahme von Anzeigen wegen Ruhestörung zuständig. Einen Nacht- oder Schichtdienst gibt es bei der Behörde allerdings nicht. Deshalb übernimmt abends und nachts sowie am Wochenende und an Feiertagen die Polizei diese Aufgabe.

Wie oft kommt es zu Ruhestörungen?
Das hängt stark von der Jahreszeit ab: Während lärmgeplagte Bürger im Winter seltener das Ordnungsamt kontaktieren, passiert das in den Sommermonaten im Bereich der Verbandsgemeinde fast täglich. Daneben ist auch der Wohnort wichtig. Denn in ruhigen Gebieten fühlen Einwohner sich insgesamt schneller belästigt. Hier wird das Ordnungsamt bereits bei Lärmpegeln oder -dauern kontaktiert, die andernorts noch nicht zu einer Anzeige führen würden.

Wie entwickeln sich die Zahlen?
Insgesamt könne man in den vergangenen Jahren einen Anstieg der Anzeigen erkennen, sagt die Verbandsgemeinde-Verwaltung. Oftmals handele es sich dabei aber auch um reine Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Was melden die Eisenberger?
Die Bandbreite an gemeldeten Vorfällen ist groß. Sie reicht von störenden Einzelpersonen über Partys und von grölenden Jugendlichen bis hin zu Lärm durch Firmen und Bauarbeiten. Manchmal wird es dann auch kurios: So wurden in der Verbandsgemeinde schon zu früh krähende Hähne oder Kirchglockengeläut während der Nachtruhe, also zwischen 22 und 6 Uhr, angezeigt. In beiden Fällen sei zugunsten der Beschwerdeführer entschieden worden, teilt die Verwaltung mit.

Und was erwartet die Ruhestörer?
Wenn das Ordnungsamt vorbeikommt und tatsächlich auch einen Verstoß feststellt, wird ein Bußgeld festgesetzt und die Ruhestörer müssen zahlen. Die Höhe hängt vom jeweiligen Tatbestand ab.

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