Grünstadt Stichwort: Tipps für Blogger und Kleinunternehmer

Die DSGVO bringt für Webseitenbetreiber Herausforderungen mit sich. So muss nun in der Datenschutzerklärung angegeben werden, auf welcher Rechtsgrundlage Datenverarbeitung stattfindet, so Solmecke. Außerdem soll sie einfach formuliert sowie transparent und verständlich strukturiert sein. Man müsse sie mit einem Klick erreichen können. Solmecke sieht fehlerhafte Datenschutzerklärungen als Haupteinfalltor für Abmahnanwälte. Wer Daten in einer Cloud speichert, müsse überdies einen Vertrag mit dem Anbieter schließen und sich zusichern lassen, dass dieser den Anforderungen der DSGVO genügt (Auftragsverarbeitung). Der Datentransfer ins außereuropäische Ausland werde durch die DSGVO eingeschränkt. „Grundsätzlich ist die Nutzung von Dienste von US-Unternehmen weiterhin legal, wenn und insoweit sie entsprechend dem Privacy Shield zertifiziert sind und eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten vorliegt“, so Solmecke. Wer Newsletter nutzt, sollte sich erneut die Einwilligungen der Kunden einholen und diese sichern. Auch sollte man genau dokumentieren, welche Maßnahmen man getroffen hat, um etwa schnell auf Auskunfts- und Löschungsrechte der Betroffenen reagieren zu können, welchen Virenschutz man hat, wer Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten hat und wie diese technisch gesichert werden (technisch-organisatorische Maßnahmen).

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