Grünstadt Wuffi wird zum schwarzen Schaf

GRÜNSTADT/HETTENLEIDELHEIM. Wenn Herrchen und Frauchen in eine andere Stadt ziehen, sollten sie auch an Wuffi und Bello denken: Auch Hunde müssen bei den Behörden gemeldet werden. Und auch für Welpen wird ab der 13. Lebenswoche Hundesteuer fällig. Die Verbandsgemeinde Hettenleidelheim hat sich jetzt an Hundebesitzer gewandt, weil die Mitarbeiter immer wieder festgestellt haben, dass die Hunde schwarz bei Familien lebten.

Etwa 20 bis 25 unangemeldete Hunde werden jedes Jahr in der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim registriert, wie der Leitende Beamte Dominic Jonas auf RHEINPFALZ-Anfrage berichtet. Die Dunkelziffer dürfte höher sein, komme das Vergehen doch meist nur durch Kommissar Zufall ans Licht. Eine systematische Kontrolle sei nicht machbar. „Eine Überprüfung findet in der Regel anlassbezogen statt, falls in anderen Angelegenheiten zu ermitteln ist“, weist Jonas darauf hin, dass die Steuerschuld beispielsweise überprüft wird, wenn der Halter festgestellt werden muss, ein Verstoß gegen die Anleinpflicht vorliegt oder Beißvorfällen nachzugehen ist. Wird dann ein schwarzer Hund entlarvt, gehe es den Steuersündern in der Verbandsgemeinde allerdings bislang nicht an den Geldbeutel. „Es ist immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit heranzuziehen“, plädiert Jonas für mildere Mittel. Ausreden zur Rechtfertigung der Ordnungswidrigkeit seien unter anderem „Ich hab’s vergessen“ oder „Ich hab’s nicht gewusst“. Von „Ich bin noch im Umzugsstress“ bis „Ich dachte, ich müsste keine Steuern zahlen, da der Hund aus dem Tierheim ist“ reichen die Reaktionen der ertappten Grünstadter laut Joachim Meyer, dem geschäftsführenden Beamten der Stadtverwaltung Grünstadt. „In diesem Jahr haben zwei Bürger ihren Hund zu spät angemeldet“, erzählt er. Zudem habe es drei Anfragen aus dem Vollzug gegeben, bei zwei davon seien direkte Kontrollen gemacht worden. Dass das nur die Spitze des Eisbergs sei, zeigt die Folge einer Bestandsaufnahme im Oktober in allen 7500 Haushalten: „Im Anschluss daran wurden 51 angebliche Neuanmeldungen abgegeben“, berichtet Meyer. Aufgedeckt werden Hundesteuer-Hinterziehungen meist durch Vollzugskräfte, wenn sie von der Finanzabteilung aufgrund eines Verdachts den Auftrag erhalten, hier oder dort nachzuschauen. Manchmal werde auch zufällig ein Vierbeiner ohne Steuermarke gesichtet. Sabine Schäffling, die zuständige Sachbearbeiterin der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, sagt: „Unsere Ortsbürgermeister erhalten jährlich eine sogenannte Hunde-Kontrollliste, die jedoch nur in kleineren Gemeinden überprüft wird, da man sich dort in der Regel noch persönlich kennt.“ Das Nichtanmelden eines Hundes geschehe oft beim Wohnungswechsel, weil die Halter davon ausgingen, dass ihr Vierbeiner automatisch umgemeldet werde, so ihre Erfahrung. Ganz abwegig ist der Gedanke nicht, da sich die Behörden gegenseitig über Weg- und Zuzüge informieren. Schäffling: „Mitunter erfahren wir davon auch durch Vermieter oder Nachbarn. Wir schreiben dann den Besitzer an und fordern ihn auf, sein Tier anzumelden.“ Zur Sache Jeder Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf oder dem Erwerb bei der Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung anzuzeigen. Steuerpflichtig werden Welpen jedoch erst mit der 13. Lebenswoche, also ab dem vierten Lebensmonat. Einen Hund nicht anzumelden, gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. |abf

x