Grünstadt Zur Sache: Neuer Bußgeldkatalog

Die Mitte Oktober in Kraft getretene Anpassung der Straßenverkehrsordnung betrifft vier Bereiche. 1. Blockade der Rettungsgasse: Wird keine Rettungsgasse gebildet, sind mindestens 200 Euro fällig und es gibt zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot. Wenn die Bahn trotz Martinshorn und Blaulicht nicht freigemacht wird, beträgt der Regelsatz jetzt 240 Euro, und es gibt zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Die Strafe steigt mit weiteren Tatbeständen wie Behinderung, Gefährdung, Sachbeschädigung. Bisher galt nur ein einheitlicher Regelsatz von 20 Euro. 2. Handynutzung am Steuer: Wer als Fahrzeugführer (übrigens auch am Lenker eines Fahrrades) das Smartphone am Ohr hat, kommt nicht mehr mit 60 Euro davon, sondern muss 100 Euro berappen und erhält einen Punkt. Bei schweren Verstößen drohen zudem Fahrverbote und Geldbußen bis 200 Euro. Unter das Handyverbot fallen auch Tablets, E-Book-Reader und andere Geräte der Unterhaltungselektronik und der Informationstechnologie. Ausdrücklich erlaubt sind Freisprechanlagen und Vorlesefunktionen. 3. Verhüllungsverbot: Als Neuregelung eingeführt in die Straßenverkehrsordnung wurde das Verbot des Tragens von Masken, Schleiern und Hauben, die wesentliche Teile des Gesichtes verdecken. Beim Verhüllen wird Vorsätzlichkeit unterstellt und dieses Handeln wird mit 60 Euro Bußgeld geahndet. Damit soll gewährleistet werden, dass die Identität des Fahrzeugführers bei der heute vermehrt automatisierten Verkehrsüberwachung ermittelt werden kann. Ausnahmen: Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen, Brillen, Gesichtsschmuck wie Tätowierung, Piercing oder Karnevalsschminke sowie Schutzhelme für Kraftradfahrer. 4. Illegale Autorennen: Den „Lappen“ ganz los sind Veranstalter von oder Teilnehmer an illegalen Autorennen. Dazu gibt es in jedem Fall drei Punkte in Flensburg. Eventuell droht Gefängnis – bis zu fünf Jahre, wenn „nur“ eine Gefährdung anderer gegeben war. Alternativ kann auch eine Geldstrafe verhängt werden. Auf jeden Fall hinter Gitter für ein bis zehn Jahre geht es, wenn Personen verletzt oder gar getötet worden sind.

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