Kaiserslautern FDP wirft OB Kuschen vor

Für den Antrag, die Klage wiederaufzunehmen und unverzüglich die Klagebegründung einzureichen, warb der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Manfred Schulz. Die Klage zielt darauf ab, eine grundsätzliche Verbesserung der Finanzausstattung der Stadt durch das Land hinzubekommen. Schulz sagte, es gebe keinen sachlichen Grund, die Klage nicht weiterzubetreiben. Er forderte den Stadtrat auf, sich solidarisch mit der ebenfalls klagenden Stadt Pirmasens zu zeigen. Er verwies auf die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, die Klage der Stadt Kaiserslautern als Musterklage anzusehen, weil sie für die Gesamtheit der Gemeinden von erheblicher Bedeutung sei. Die Klage sei somit von übergeordnetem Interesse für die „kommunale Familie“. Unterstützung bekam Schulz von den Fraktionen der FDP, der FWG und der Linken sowie dem SPD-Ratsmitglied Franz Schermer, der in der jüngsten Sitzung des Stadtrats entschieden für eine Wiederaufnahme der Klage gegen das Land plädierte. Hintergrund: Der Stadtrat hatte im Februar 2017 beschlossen, die beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereichte Klage gegen den Schlüsselzuweisungsbescheid des Landes 2015 zwar aufrechtzuerhalten, aber vorläufig ruhen zu lassen. Der Stadtrat wollte die für Ende 2017 angekündigte Evaluation zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs des Landes abwarten. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Werner Kuhn räumte zwar ein, dass die Klage keinen substanziellen Beitrag zur Neuordnung der kommunalen Finanzen bringen werde. Die Klage sei aber ein Politikum, sei ein Signal an die Landesregierung, ein Zeichen, sich die finanzielle Situation so nicht bieten zu lassen. Kuhn warf Oberbürgermeister Klaus Weichel (SPD) vor, mit der Ablehnung der Wiederaufnahme der Klage vor der Landesregierung zu kuschen. Er wolle der Landesregierung gegenüber als der „liebe, liebe Klaus“ dastehen. Kuhn sprach sich dafür aus, hart gegenüber der Landesregierung aufzutreten. Die FWG-Fraktionsvorsitzende Gabriele Wollenweber forderte eine grundlegende neue Finanzierung der Kommunen. Es sei klar, dass die Stadt mit ihrer Klage nichts erreiche. Klein beizugeben, heiße aber, nie etwas zu erreichen. Es gelte, der Landesregierung zu zeigen, dass die Stadt mit der Finanzausstattung unzufrieden sei. Das Ratsmitglied der Linken, Stefan Glander, forderte den Stadtrat auf, mit der Klage Gesicht zu zeigen. „Wir sind nicht irgendwer. Warum sollen wir uns hinterm Baum verstecken?“, unterstützte Glander die Wiederaufnahme des Verfahrens vor Gericht. SPD-Ratsmitglied Franz Schermer, der bei der Abstimmung gegen die eigene Fraktion stimmte, verwies als Beleg für die Notwendigkeit der Klage auf die hohen Defizite im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 der Stadt von 25,2 Millionen Euro beziehungsweise 36,2 Millionen Euro. Gegen die Wiederbelebung der Klage sprach sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Rahm aus. Er erinnerte an die Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 aufgrund der erfolgten Nachbesserung des kommunalen Finanzausgleichs durch das Land. Er bezifferte die Mehreinnahmen für 2018 auf 14 Millionen Euro, für 2019 auf 27 Millionen Euro und für 2020 auf 24 Millionen Euro. Die Stadt habe finanziell beim Land einiges erreicht. Mit einer Klage sich beim Land dafür zu bedanken, sei ein unfairer Weg. Die Fraktionssprecherin der Grünen, Gilda Klein-Kocksch, betonte, die Wiederbelebung der Klage sei nicht zielführend, nicht der richtige Weg. Eine Verbesserung der Finanzsituation der Stadt müsse politisch erreicht werden. Das gehe nur zusammen. Oberbürgermeister Weichel stellte die Frage in den Raum, was eine weitere Klage denn bringe. Er verwies auf das sogenannte Erstreckungsschreiben des Innenministeriums, wonach bei einem Erfolg einer Kommune vor Gericht alle Kommunen rechtlich gleichgestellt würde. Er erachtete in der Wiederaufnahme der Klage nur einen symbolischen Akt. EINWURF

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