Kaiserslautern Häuser durch Bebauungsplan vor „Illegalität“ retten

Die Stadtverwaltung hat einen Bebauungsplan für das Areal zwischen Mainzer Straße, Hertelsbrunnenring und Zum Eselsbachtal erarb
Die Stadtverwaltung hat einen Bebauungsplan für das Areal zwischen Mainzer Straße, Hertelsbrunnenring und Zum Eselsbachtal erarbeitet.

Auch wenn ein Haus schon lange steht, kann es von heute auf morgen an dieser Stelle „illegal“ werden. Um dies für Wohnungen hinter Hornbach, DM und Co. an der Ecke Mainzer Straße zum Hertelsbrunnenring zu vermeiden, muss die Stadt einen neuen Bebauungsplan aufstellen. Der Bauausschuss stimmte dem Fortgang des Prozederes am Montagnachmittag zu.

Die Wohnungen am niedriger gelegenen Weg Zum Eselsbachtal – parallel zur Mainzer Straße – sind damals auf Bahnbetriebsflächen gebaut worden und wurden als Betriebswohnungen genutzt, erläuterte Elke Franzreb, Leiterin des Referats Stadtentwicklung, in der Sitzung. Sie standen auf Bahnbetriebsgelände, so dass die Stadt damals gar keine Planungshoheit hatte.

Da nun jedoch der Betrieb weggefallen und die Flächen entwidmet sind, wären die Wohnungen an dieser Stelle „illegal – baurechtlich gesprochen“, wie Franzreb ausführte.

Zwar schlicht, aber für Menschen mit niedrigem Einkommen bezahlbar und in gutem Zustand, muss durch einen neuen Bebauungsplan rechtliche Sicherheit geschaffen werden. Der neue Eigentümer der Fläche sei an die Stadt herangetreten und wolle das Areal aufwerten; dafür ist laut Franzreb eine Entkopplung von den Betriebswohnungen nötig. „Das Gebiet ist nicht mehr Gewerbegebiet, sondern nun urbanes Gebiet.“

Nächster Schritt: Auslegung des Bebauungsplanes

Da im Norden Betriebe wie Wipotec angesiedelt sind, wurde auch der Lärmschutz überprüft, um festzustellen, ob ein urbanes Gebiet dort überhaupt möglich ist. Diese Frage ist laut Franzreb mit einem deutlichen „Ja“ beantwortet worden. Für den nun folgenden Schritt, die Auslegung des Bebauungsplanes, ist die Zustimmung des Bauausschusses nötig – der diese schließlich einstimmig erteilte.

Zuvor wollte Ursula Düll, CDU-Fraktionsvorsitzende, jedoch noch wissen, wer die Kosten für den Bebauungsplan zahlt: „Der Eigentümer oder die Stadt?“ Die Personalkosten trage die Stadt, Gutachten habe der Eigentümer bezahlt, „ein Entgegenkommen von ihm“, ordnete Franzreb dies ein. Dülls Gegenfrage, ob die Stadt „es also einfach hätte sein lassen können“, beschied Franzreb mit einem deutlichen „Nein“: „Kein Eigentümer wird eine Gelände übernehmen, wenn jederzeit eine Nutzungsuntersagung drohen kann“, machte sie klar.

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