Hauptstuhl Straßenausbau: Wiederkehrende Beiträge eingeführt

Für den Ausbau einer Straße zahlen zukünftig nicht nur die jeweiligen Anwohner.
Für den Ausbau einer Straße zahlen zukünftig nicht nur die jeweiligen Anwohner.

Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung rückwirkend zum 1. Januar 2023 eingeführt. Wie Ortsbürgermeister Gerold Bosch (SPD) auf Anfrage der CDU erläuterte, sind im Jahr 2023 keine Straßenausbaukosten, die in die wiederkehrenden Beiträge einfließen, angefallen. Weiter führte Bosch aus, dass bei der neuen Beitragsform alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen werden, wenn eine Straße ausgebaut wird. Bisher mussten nur die Anlieger der Straße, die ausgebaut wurde, die Kosten dafür tragen. Die Ortsgemeinde zahlt künftig einen Anteil in Höhe von 30 Prozent der Ausbaukosten, die restlichen 70 Prozent tragen die Grundstückseigentümer.

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