Kaiserslautern Warum die Stadt Kiffen auf der Oktober-Kerwe verbietet

Während der Oktoberkerwe darf auf dem Messeplatz kein Cannabis geraucht werden.
Während der Oktoberkerwe darf auf dem Messeplatz kein Cannabis geraucht werden.

Zweimal – im April und im Mai – hatte der Stadtrat darüber diskutiert, ob Cannabis-Konsum auf der Maikerwe explizit verboten werden soll. Zweimal hatte sich die Ratsmehrheit dagegen ausgesprochen. Nun kommt dieses Verbot für die Oktoberkerwe. Die Stadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen.

Damit wird geregelt, dass der Konsum von Cannabis während der Oktoberkerwe vom 18. bis 28. Oktober auf dem gesamten Messeplatz zwischen 13 und 23 Uhr verboten ist. Bei den Straßen im Grenzbereich erstreckt sich das Verbot auf beide Straßenseiten, so die Stadt. Wer sich nicht an die Regelung hält, kann mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro belegt werden.

Im April hatte die Verwaltung dem Stadtrat vorgeschlagen, Cannabis-Konsum auf Kerwen über die Marktsatzung zu verbieten. Das hatte der Stadtrat mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken abgelehnt. Die Gegner der Regelung argumentierten, sie sei überflüssig, denn Cannabis-Rauchen sei auf Volksfesten ohnehin verboten. Sie verwiesen dabei auf das Bundesgesetz, das Cannabis-Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verbietet. Und die sei auf den Kerwen stets gegeben.

Keine größeren Probleme bei der Maikerwe

Schon damals hätte die Stadt ein Verbot mit einer Allgemeinverfügung durchsetzen können. „Aber ich wollte mich nicht über die Entscheidung der Ratsmehrheit hinwegsetzen“, erläutert Bürgermeister Manfred Schulz (CDU). Zwar habe es bei der Maikerwe keine größeren Probleme mit Cannabis-Konsum gegeben, allerdings konnte auf dem Festgelände immer wieder Cannabis-Geruch wahrgenommen werden, es seien auch Platzverweise erteilt werden. Mit der Allgemeinverfügung schaffe man Klarheit im Sinne der Schausteller, Besucher und der Mitarbeiter des Vollzugsdienstes, „die nun keine Diskussionen führen müssten“, so der Bürgermeister. Susanne Henn-Marker, Vorsitzende des Schaustellerverbandes Barbarossa Pfalz-Saar, hatte sich im Frühjahr für ein Verbot ausgesprochen. Ob es das nach den Erfahrungen der Mai-Kerwe gebraucht hätte, wisse sie nicht. „Aber so hat das Ordnungsamt eine klare Regelung“, so Henn-Marker.

Schulz argumentiert, dass man zuletzt häufiger Verstöße feststellen musste. Nachdem das Gesetz eine Weile in Kraft sei, seien „die Hemmschwellen gesunken“, beobachtet der Dezernent für Recht und Ordnung. Daher habe die Stadt auch eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Cannabis-Konsum an Schultagen rund um Rathaus und Mall zwischen 7 und 18 Uhr verbietet.

Ganz unabhängig vom Cannabis-Verbot bespreche man das Sicherheitskonzept für das Volksfest vor jeder Kerwe. In diesem Jahr wolle man stets mit Streifen präsent sein und werde auch von Vollzugsbeamten von außerhalb unterstützt, kündigt der Bürgermeister an.

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