Kreis Germersheim Ab 2017 sollen die Bagger rollen

Der Ortsgemeinderat Kuhardt hat den Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Kirchgasse II“ auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Götz einstimmig als Satzung beschlossen und zur Offenlage freigegeben. Die Entwurfsplanung für den Bau der Erschließungsstraße soll bald verabschiedet werden, um über den Winter die Ausschreibung zu veranlassen; im kommenden Jahr soll gebaut werden.

Tanja Weißmann vom Planungsbüro WSW, Kaiserslautern, erläuterte die Reaktionen der Öffentlichkeit. Der Vorgabe des Landesbetriebs Mobilität (LBM), Speyer, an der Einmündung des neben dem Baugebiet verlaufenden Wirtschaftswegs in die Kreisstraße 6 ein Sichtdreieck zu installieren, wird entsprochen. Die Fläche ist dauerhaft von Sichthindernissen freizuhalten. Für die Wasserversorgung des Baugebiets sollen neue Leitungen verlegt werden: im Wirtschaftsweg und von der Neupotzer Straße aus. Anwohner der gegenüber dem Neubaugebiet an der K 6 liegenden Straße Am Hochufer wollen Schallschutz gegen den Straßenverkehr. Weißmann sagte, das nach einem Gutachten erstellte Schallschutzkonzept entspreche den Vorgaben. „Wenn verkehrsberuhigende Maßnahmen möglich sind, damit hier nicht gerast wird, sollte man das tun“, sagte Christian Wolf (Aktive Bürger). „Jetzt, da das Baugebiet geplant wird, haben wir die Chance, etwas zu tun“, ergänzte Wolfgang Rieder (CDU). Ortsbürgermeister Roland Eiswirth (CDU) schlug vor an den Landesbetrieb Mobilität zu appellieren. „Wir haben nur eine Möglichkeit. Wir bitten den LBM, das mitzumachen, wenn die K 6 wegen des Baugebiets sowieso gemacht wird“, sagte Beigeordneter Josi Pitz (CDU). Rieder schlug auch vor, die Firstrichtung der Gebäude auf den Bauplätzen zum Ortsrand Richtung Neupotz hin freizugeben, um Bauwilligen optimale Bedingungen für die mögliche Installation von Solaranlagen auf den Dächern zu bieten. Rüdiger Englert (SPD) will hingegen die vorgesehene Dachneigung Richtung Neupotz beibehalten. Gegen seine Stimme wurde die Änderung beschlossen. Einem Bürger wurde bestätigt, dass wegen der Beschaffenheit des Untergrundes eine Nutzung von Geothermie, allerdings nur oberflächennah, für möglich gehalten wird. |ali

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