Neupotz Einer war dagegen

Neupotz aus der Luft betrachtet.
Neupotz aus der Luft betrachtet.

Der Versuch, die Geschäftsordnung des Neupotzer Rates zu ändern, ist vorerst gescheitert. Der Gemeinderat hat noch bis Jahresende Zeit sich zu einigen. Die Hürde ist hoch.

Vorerst müssen die Mitglieder des neuen Ortsgemeinderates mit den Regelungen leben, die in der Mustergeschäftsordnung des Landes Rheinland-Pfalz enthalten sind. Der Versuch, einige Bestimmungen zu ändern oder zu ergänzen ist zunächst einmal gescheitert.

Denn bei der zweiten Sitzung des Ortsgemeinderates unter der Leitung des neuen Ortsbürgermeisters Stefan Gehrlein (parteilos) konnte die gesetzliche Hürde einer „Zwei-Drittel-Mehrheit“ nicht genommen werden. Die ist in der Gemeindeordnung für den Beschluss der Geschäftsordnung zwingend vorgeschrieben. Maßgeblich ist hierbei nicht die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder, sondern die Zahl der gesetzlichen Ratsmitglieder und des Ortsbürgermeisters, sofern der, wie im Falle von Stefan Gehrlein, kein eigenes Ratsmandat hat.

Gehrlein hatte einige Veränderungen vorgeschlagen, auch die Verbandsgemeindeverwaltung empfahl ergänzende Bestimmungen. Diese wurden teilweise akzeptiert, teilweise aber auch kritisch betrachtet und eher abgelehnt. Die Geschäftsordnung gilt als Arbeitsgrundlage für den Gemeinderat und soll dafür sorgen, dass alle Ratsmitglieder ihrer Aufgabe gerecht werden können. Deshalb hat der Gesetzgeber auch die hohe Hürde der Zwei-Drittel-Mehrheit vorgegeben. Sie wäre etwa erforderlich, wenn der Deutsche Bundestag Änderungen am Grundgesetz vornehmen möchte.

Nun, in Neupotz liegt die Zwei-Drittel-Mehrheit bei 12 Stimmen. Im Klartext hätte dies bedeutet, dass an diesem Abend wirklich alle anwesenden Ratsmitglieder für die Geschäftsordnung hätten stimmen müssen, aber nur elf es auch wirklich taten. Und um keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen, wies Christian Hammer auch gleich darauf hin, dass die Geschäftsordnung nicht an seiner CDU-Fraktion gescheitert sei. Die Gegenstimme kam vom FWG-Ratsmitglied August Trapp. Noch bis Jahresende hat der neue Rat nun Zeit, sich auf eine neue Geschäftsordnung zu besinnen, die auch von zwei Dritteln der Ratsmitglieder mitgetragen wird. Gespräche über die Fraktionsgrenzen hinaus sind hierfür zwingend notwendig. |fh

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