Rheinzabern Es bleibt bei neun Ausschüssen

Neun Ausschüsse bereiten Ratsentscheidungen vor, die von der Verwaltung im Rathaus umgesetzt werden sollen.
Neun Ausschüsse bereiten Ratsentscheidungen vor, die von der Verwaltung im Rathaus umgesetzt werden sollen.

Mehr Redebedarf gab es zu der neuen Hauptsatzung der Ortsgemeinde. Der neue Paragraf 2 regelt die Anzahl der gemeindlichen Ausschüsse, ihren Namen und die Anzahl und den Status der Mitglieder. Allgemein gilt, dass in den kommunalen Ausschüssen nach Gemeinderecht neben gewählten Ratsmitgliedern auch Bürger sitzen dürfen. Wenn eine Gemeinde dies für bestimmte Ausschüsse nicht möchte, muss das in der Hauptsatzung festgelegt werden. Am Ende der lebhaften Diskussion im Rat und nachdem mehrere Ratsmitglieder spontan Anträge gestellt hatten, wurden schließlich mehrere einstimmige Beschlüsse gefasst. Der Finanz- und Liegenschaftsausschuss heißt künftig Haupt- und Finanzausschuss. Er hat wie die anderen Ausschüsse zwölf Mitglieder, hälftig sind es Ratsmitglieder, hälftig Bürger. Dies gilt auch für den Rechnungsprüfungsausschuss. Die Zahl der Ausschüsse wird gegenüber der bisherigen Anzahl nicht verändert, es bleibt bei neun Ausschüssen. Gleich bleibt auch das Übertragen von Entscheidungen bei Bauangelegenheiten auf den Planungs- und Bauausschuss.

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