Landau / Bellheim RHEINPFALZ Plus Artikel Großmutter gewürgt: Fast drei Jahre liegen zwischen Tat und Urteil

Der Fall wurde vor dem Landgericht Landau verhandelt.
Der Fall wurde vor dem Landgericht Landau verhandelt.

Die Verhandlung wegen einer außergewöhnlich bizarren Tat Ende Oktober 2021 in einer Kreisgemeinde fand nun vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts in Landau ein vergleichsweise schnelles Ende: Das Verfahren wurde gegen die Zahlung einer Summe von 300 Euro an den Kinderschutzbund vorläufig eingestellt.

Die damals 51-jährige Angeklagte war am Abend der Tat gegen Mitternacht zu ihrer Schwiegermutter gekommen und hatte der Frau vorgeworfen, sie habe ihr Enkelkind gequält und schwer misshandelt. Sie verlangte von der Großmutter, dass sie vor laufender Kamera ein Geständnis ablegen und als Zeichen der Reue ihr Haar abschneiden solle. Zuvor hatte sie die Seniorin mehrfach geschlagen, ihr ein Kissen auf das Gesicht gedrückt und gedroht, auf ihrem Kopf einen Aschenbecher zu zerschlagen. Während sie ihrem Opfer das Kissen auf das Gesicht gedrückt hatte, soll sie gerufen haben: „Hör endlich auf zu atmen und stirb.“

Entschädigung wegen Wartezeit

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