Germersheim Hilfe nicht nur bei unseriösen Inkassobriefen

Melanie Kaminski
Melanie Kaminski

Verbraucher zu ihrem Recht zu verhelfen ist ein Beweggrund für Melanie Kaminski. Allerdings gibt es auch für die Verbraucherschützer in Rheinland-Pfalz manchmal Grenzen.

Die Mietabrechnung ist nicht korrekt, an der Haustür wurde ein Abo abgeschlossen, das man gar nicht wollte: Die Verbraucherzentrale (VZ) Rheinland Pfalz bietet jeweils donnerstags in Germersheim Beratung vor Ort an. Seit März kommt Melanie Kaminski in die Rheinstadt. Die Volljuristin ist Leiterin der VZ-Beratungsstelle in Kaiserslautern. „Das Ungleichgewicht zwischen Unternehmen und Verbrauchern auszugleichen“ ist einer der Beweggründe für die Volljuristin, den Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen, nennt die 35-jährige Frankenthalerin ihre Beweggründe für die Arbeit bei der VZ.

Keine Beratung bei Erbrecht

Nicht in allen, aber doch in vielen „Lebenslagen“ eines Verbrauchers können die Fachleute der Verbraucherzentrale beraten und helfen. Verbraucherrecht und Digitales sind die Schwerpunkte der Arbeit von Melanie Kaminski. Zu vielen anderen Bereichen, wie zum Beispiel Gesundheit und Pflege oder Geld und Finanzen gibt es Ansprechpartner innerhalb der VZ. Die Kontaktdaten zu den Erstberatungshotlines sind auf der Homepage veröffentlicht. Zu den Themenbereichen Steuer-, Erb- und Verwaltungsrecht darf die VZ nicht beraten. „In der Regel können wir gute Erfolge für die Verbraucher erzielen“ sagt Kaminski. Ein paar Beispiele aus ihrem Beratungsalltag: Eine Verbraucherin hat seit mehr als drei Monaten Auseinandersetzung mit einem großen Online-Händler, der offenbar jegliche Korrespondenz ignoriert und nicht antwortet. „Wir haben heute als Verbraucherzentrale einen Brief geschrieben, mal sehen, wie es weitergeht“, sagt Kaminski.

Die Juristin erzählt auch von einer Familie, deren pauschal gebuchter Weihnachtsurlaub kurzfristig vom Veranstalter abgesagt wurde. Hier hat sie ihren „Kunden“ geholfen, das Reiserecht durchzusetzen und eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden zu erhalten. Kunden, deren Telefon- oder Internetanschluss – oft über mehrere Tage – ausfällt, steht nach dem Telekommunikationsgesetz eine Entschädigung nach zwei Kalendertagen zu, ab dem 3. Tag 5 Euro, ab dem 5. Tag 10 Euro. Ein solcher Anspruch kann – gegebenenfalls auch nachträglich – geltend gemacht werden.

Man kann durch die VZ auch eine Einschätzung erhalten, ob eine Energiepreiserhöhung oder eine vom Angebot abweichende Handwerkerrechnung angemessen und berechtigt sind.

Erste Beratung kostenlos

Untergeschobene Verträge, die angeblich am Telefon abgeschlossen wurden, oder unseriöse, oftmals emotionalen Druck erzeugende Inkassobriefe sind weitere Beispiele, bei denen die VZ helfen kann. Die Beratung durch die VZ ist zunächst kostenlos. Wenn die Beratung vertieft wird, können im Höchstfall zwei mal 20 Euro berechnet werden. Melanie Kaminski rät dazu, alles zu dokumentieren und relevante Unterlagen zum Ersttermin gleich mitzubringen. Ein grundsätzlicher Rat: Alle Reklamationen und Forderungen sollten schriftlich erfolgen, eventuell vorab als E-Mail und danach als Einwurf-Einschreiben. Eine gute Dokumentation des Vorgangs helfe bei der Klärung und bei der Auseinandersetzung mit den Unternehmen. Noch einen Tipp hat die Verbraucherschützerin parat: „Es gibt ganz viele Musterbriefe und Vordrucke zu vielen Themen auf unserer Homepage. Diese sind rechtssicher formuliert und können einfach heruntergeladen werden.“

Kontakt und Info

Beratung in Germersheim, Kreisverwaltung, Luitpoldplatz 1, Raum EG 0.14, jeweils donnerstags nach Terminvereinbarung, Telefon 07274 53-172, E-Mail germersheim@vz-rlp.de, Internet: www.verbraucherzentrale-rlp.de.

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