Saarbrücken Nach Calypso-Unfall: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 24-Jährigen

Der Badeunfall ist im „Calypso“ passiert.
Der Badeunfall ist im »Calypso« passiert.

Der Badeunfall im Calypso, der fast im Tod eines vierjährigen Jungen geendet wäre, ist nun Sache der Saarbrücker Staatsanwaltschaft. Beschuldigt ist ein 24-Jähriger aus dem Regionalverband Saarbrücken.

Fast wäre ein Vierjähriger am Sonntag, 21. Juli, im „Calypso“ ums Leben gekommen. Der Junge ist laut Schwimmbad-Prokurist Michael Atassi unbemerkt von seiner Aufsichtsperson vom Kleinkinderbereich in Richtung Solebecken gelaufen und dort ebenfalls unbemerkt ins Becken gefallen. Nur durch die Reaktionen eines Badegastes und des Rettungsschwimmers konnte das Kind aus dem Wasser gehoben und mit Erste-Hilfe-Maßnahmen versorgt werden. Letztlich hatte der vierjährige Junge Glück im Unglück, den Badeunfall hat er überlebt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen einen 24-Jährigen aus dem Regionalverband Saarbrücken. „Das Ermittlungsverfahren wird derzeit wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung geführt“, schreibt Oberstaatsanwalt Thomas Schardt auf RHEINPFALZ-Anfrage. Die Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft dauern an. Ob letztlich eine Anklage erhoben wird, ist erst nach Abschluss der Ermittlungen klar. „Wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, ist derzeit nicht valide zu prognostizieren“, so Schardt.

Höchststrafe: Drei Jahre Gefängnis

Die fahrlässige Körperverletzung, die dem 24-Jährigen vorgeworfen wird, wird laut Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Ob in die Ermittlungen auch das Jugendamt involviert wird, kann Schardt derzeit nicht beantworten. „Generell kann gesagt werden, dass in Ermittlungsverfahren wegen Straftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen eine Mitteilung an das Jugendamt insbesondere dann erfolgt, sofern die Ermittlungen Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung des Kindeswohles ergeben.“

Tödlicher Badeunfall vor acht Jahren in Homburg

Der Vorfall im Saarbrücker „Calypso“ weckt Erinnerungen an ein ähnliches Ereignis im Januar 2016 im Homburger Schwimmbad „Koi“. Ein ebenfalls vierjähriger Junge ist dort nach einem Badeunfall gestorben. Der Junge soll sich damals kurz von seiner Schwimmgruppe entfernt haben, wenig später fanden ihn Zeugen leblos im Wasser treibend. Eine Schwimmlehrerin wurde im November 2016 dann wegen fahrlässiger Tötung verwarnt. Die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 75 Euro, insgesamt 12.000 Euro, auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit betrug ein Jahr. Außerdem musste die Lehrerin 2500 Euro an die Staatskasse entrichten.

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