Steinweiler / Minfeld Keime im Trinkwasser entdeckt – Abkochgebot erlassen

infach das Wasser aus der Leitung trinken, sollte man in den betroffenen Gebieten vorerst unterlassen. Mindestens drei Minuten m
infach das Wasser aus der Leitung trinken, sollte man in den betroffenen Gebieten vorerst unterlassen. Mindestens drei Minuten muss das Wasser abgekocht werden, bevor es getrunken werden kann.

In Minfeld, Steinweiler, im nördlichen Bereich von Winden und im westlichen Teil von Kandel sind Keime im Trinkwasser entdeckt worden. Das Gesundheitsamt hat deshalb ein Abkochgebot erlassen.

Im Versorgungsgebiet des Wasserwerks Steinweiler wurden bei einer routinemäßigen Kontrolle am Freitag, 11. Oktober, bei einer Probe eine geringe Anzahl colifomer Keime entdeckt. Wie die Verbandsgemeindewerke Kandel mitteilen, habe es sich dabei zunächst um eine Verdachtsfall gehandelt. Am Montag wurde deshalb das Trinkwasser erneut kontrolliert. Das Ergebnis dieser Nachprobe ging am Mittwoch beim Gesundheitsamt ein. Es wurden erneut coliforme Keime, aber auch E. Coli-Bakterien und Enterokokken nachgewiesen. Vom Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim wurde daraufhin ein Abkochgebot für Trinkwasser verhängt.

Betroffen sind die Gemeinden Minfeld und Steinweiler sowie der nordöstlichen Bereich der Ortsgemeinde Winden (Gartenstraße, Im Rosengarten, Am Sportplatz, Nachtweide, Gänsbuckel und Steinweilerer Straße) betreffen. Außerdem betroffen sind Teile der Saarstraße in Kandel – Hausnummern 124 bis 188 und 157 bis 223 – sowie die Brehmstraße, Hausnummern 1 bis 26 beziehungsweise 29, Erlenbachweg, Höfener Straße und Horstring. E. Coli-Bakterien und Enterokokken sind Darmkeime. Sie können zum Beispiel bei starken Niederschlägen in das Trinkwassersystem gelangen.

Wasser mindestens drei Minuten abkochen

Das Abkochgebot gilt insbesondere für die Zubereitung von Getränken, Eis oder Eiswürfeln, für das Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder zum Verzehr gedachte Lebensmittel sowie bei der Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln. Weiterhin soll auch für das Zähneputzen, den Geschirrabwasch oder für medizinische Zwecke, wie zum Beispiel Wundreinigungen oder Nasenspülungen ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden. Auch bei kleinen und empfindlichen Tieren empfiehlt es sich, das Abkochgebot zu beachten.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass das Wasser mindestens drei Minuten sprudelnd kochen sollte. Wer ganz sicher sein will, kann das Wasser bis zu zehn Minuten kochen und dann abkühlen lassen. So ist es insbesondere für Babys, Kleinkinder oder vulnerable Personengruppen sicher und keimfrei. Das abgekochte Wasser muss innerhalb von 24 Stunden verwendet werden, ansonsten könnten sich neue Keime bilden. Für die Wäsche, für Reinigungszwecke, beim Duschen oder dem Geschirrspülen mit der Maschine ist ein Abkochen nicht erforderlich.

Die Verbandsgemeinde Kandel hat über eine Katwarn-Meldung die Bürger der betroffenen Gebiete von dem Abkochgebot informieren. Die Verbandsgemeindewerke haben in allen betroffenen Haushalten Wurfzettel verteilt. Außerdem bittet das Gesundheitsamt darum, Nachbarn oder Bekannte, die in Minfeld, Steinweiler oder den betroffenen Ortsbereichen in Winden und Kandel wohnen, zu informieren, sofern bekannt ist, dass diese über keine entsprechenden Informationskanäle verfügen.

Notrufnummer eingerichtet

„Gerade nach starken Niederschlägen steigt das Risiko von Verunreinigungen. Regelmäßige Kontrollen, wie sie auch im betroffenen Wasserwerk in Steinweiler durchgeführt werden, führen im Bedarfsfall zu geeigneten Maßnahmen, die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt und umgehend umgesetzt werden. Die abschließende Kontrolle der Ergebnisqualität sorgt dafür, dass sich die Bürger bei der Verwendung von Leitungswasser sicher fühlen dürfen“, so die stellvertretende Amtsärztin im Germersheimer Gesundheitsamt, Anette Georgens.

Landrat Fritz Brechtel setzt beim Abkochgebot insbesondere auf nachbarschaftliche Hilfe: „Wir haben zwar über alle Kanäle informiert und die Verbandsgemeinde in Kandel hat mit einer Katwarn-Meldung sowie der Verteilung von Flugblättern die Bürgerinnen und Bürger vorbildlich unterrichtet, dennoch sollten auch die Menschen in den betroffenen Gebieten selbst die Information über das Abkochgebot verbreiten.“

Aktuelle Informationen zur Lage werden nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kandel, unter www.vg-kandel.de veröffentlicht. Außerdem wurde eine Telefon-Notrufnummer unter 0172 2018337 eingerichtet. Zur Behebung des Problems bereiten sich die Wasserwerke Steinweiler auf eine Chlorung des Trinkwassers vor. Begleitet wird diese Maßnahme von einem engen Überwachungsprogramm des Wasserwerks und der Verbandsgemeinde Kandel sowie der Spülung der betroffenen Netze. Die Kreisverwaltung wird in Rücksprache mit den Verbandsgemeindewerken unverzüglich darüber informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann.

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