Kreis Germersheim Mit Feuerzeugrevolver auf Polizisten gezielt
Sein 25. Geburtstag hätte auch sein Todestag sein können. Zum Glück war es ein erfahrener Polizist, der den jungen Mann an jenem Januarabend verhaften sollte. Jetzt verurteilte das Amtsgericht Germersheim einen gebürtigen Saarbrücker wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten.
Sechs Einträge, darunter Drogendelikte, versuchter schwerer Raub und vorsätzliche Körperverletzung stehen schon im Strafregister des jungen Mannes. Wegen Raubes verurteilte ihn das Schöffengericht in Landau im Jahr 2013 erneut zu zwei Jahren und zwei Monaten. Doch er wollte nicht wieder ins Gefängnis und tauchte unter. Deshalb wurde er Anfang des Jahres per Haftbefehl gesucht. Die Polizei hatte einen Hinweis erhalten, dass sich der Gesuchte bei seiner Mutter in Germersheim aufhält. Dort klingelten sie am 22. Januar nachmittags an der Tür. Derweil schlief der Angeklagte in einem kleinen Zimmer. Er hatte in seinen Geburtstag hinein gefeiert und schlief seinen Rausch aus. Danach wollte er mit der Mutter Kaffee trinken. Die Polizisten betraten das kleine, dunkle Zimmer, wo der Angeklagte auf einer Matratze lag und schlief. Sie knipsten eine spärliche Beleuchtung an und weckten ihn. Er sprang auf, griff nach einem Feuerzeug, das einer Pistole täuschend ähnlich sah und drohte „haut ab oder ich knall euch ab“. Die beiden Beamten zogen ihre Waffen. In dem Moment kam die Mutter herein und sagte „das ist doch nur ein Feuerzeug“. Ein junger, unerfahrener Kollege hätte in dieser Situation geschossen, war der gestandene 54-jährige Polizist aus Edenkoben gewiss. Denn das Feuerzeug in Form eines Trommelrevolvers war erst bei Licht und genauer Betrachtung als solches zu erkennen. Vielleicht wollte sich der junge Mann gar erschießen lassen, „Suizid by Cop“ sei ihm in diesen gefährlichen Sekunden auch in den Sinn gekommen, erinnerte sich der Zeuge. Viel Aufregung auf beiden Seiten und der 25-Jährige war noch lange nicht in der JVA Zweibrücken. Verstärkung musste kommen, um den jungen Mann in seine Kleidung und ins Polizeiauto zu bekommen. Davor durfte er sogar noch mit seiner Mutter den Geburtstagskuchen essen, fügte der erfahrene Polizist hinzu. Auf der Fahrt nach Zweibrücken musste der Streifenwagen bei der Polizeistation in Dahn anhalten, weil der Angeklagte heftige Stimmungsschwankungen hatte. Ein Bluttest sollte gemacht werden, um festzustellen, ob er unter Drogeneinfluss stand. Auf der Fahrt war es ihm außerdem gelungen, sich aus der Handschelle zu befreien und er wagte einen Fluchtversuch. Wie sich später herausstellte, sei die Handschelle tatsächlich defekt gewesen, wusste ein Zeuge. Aber es nützte alles nichts, der 25-Jährige wurde erwischt und sitzt nun die Strafe wegen Raubes ab. Neun Monate wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte folgen danach. Er hatte milde Richter, weil seine „Waffe“ nicht gefährlich war. Das wurde geprüft und dabei festgestellt, dass es sich um keine Waffe im Sinne des Gesetzes handele. Subjektiv fühlten sich die Polizisten bedroht und so kam es zu der brisanten Situation, in der sich der 25-Jährige selbst am meisten gefährdete. (mldh)