Germersheim Moschee darf erstmal nicht gebaut werden
Die türkisch-islamische Ditib-Gemeinde hatte 2019 beim Kreis den Bauantrag für eine fast doppelt so große Moschee wie die bisherige in der Hans-Sachs-Straße gestellt. Sie soll zwei Kuppeln und zwei Minarette haben. Der Landkreis hatte den Antrag abgelehnt, wogegen Ditib klagte.
Der Rechtsansicht des Landkreises, wonach der Bebauungsplan den Moschee-Neubau in dem Wohngebiet grundsätzlich nicht zulasse, wollte die Vierte Kammer zwar nicht folgen. Allerdings müsse geprüft werden, ob „Art und Umfang“ der neuen Moschee gebietsverträglich sind – sprich, ob die zu erwartenden Immissionen, insbesondere durch Lärm und Verkehr, der Nachbarschaft zumutbar seien.
Die Angaben im Bauantrag dazu seien „zum großen Teil unplausibel“ und können „daher nicht als Grundlage einer Baugenehmigung dienen“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Für die Kammer sei nicht hinreichend deutlich, von wie vielen Menschen die neue größere Moschee tatsächlich genutzt werden würde. Bei den angegebenen 500 Personen handele es sich nicht „um eine realistische Prognose“. Schon jetzt habe die Moschee etwa bei Freitagsgebeten oder dem Zuckerfest deutlich mehr als 500 Besucher.
Ein weiteres Problem stellt aus Sicht der Kammer das Stellplatzkonzept dar. Die Ditib-Gemeinde plane zwar 66 Parkplätze, von denen nachts wegen der Lärmproblematik aber nur 15 zugänglich sein sollen. Es sei davon auszugehen, dass insbesondere im Fastenmonat Ramadan deutlich mehr Autos die Moschee anfahren würden.
Die Klage der Ditib-Gemeinde wurde abgewiesen. Das Urteil bestätige, dass die Moschee in der beantragten Form nicht gebaut werden darf, teilt die Kreisverwaltung auf Anfrage mit. Grundsätzlicher sei ein Bau sicher möglich. Weder die Bauaufsichtsbehörde noch der Kreisrechtsausschuss hätten „die grundsätzliche Zulässigkeit einer Moschee“ an besagter Stelle je in Zweifel gezogen. Dem Neubau standen nur „textliche Festsetzungen des Bebauungsplans entgegen“. Diese Hürde sei durch das Urteil beseitigt.
Die Stadt Germersheim war als Beiklägerin aufgetreten. Aus ihrer Sicht ist schon die jetzige Moschee nicht mehr gebietsverträglich.
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.