Kommentar Moscheebau: Eindeutige Gerichtsurteile
Erneut hat die türkisch islamische Gemeinde Ditib Germersheim eine Schlappe vor den Verwaltungsgerichten kassiert. Viermal ist der türkische Verein vor die Gerichte gezogen. Immer gab es ein ablehnendes Urteil. Der Knackpunkt in diesem besonderen Wohngebiet, in dem kirchliche Anlagen jeden Glaubens durchaus erlaubt sind, ist die Gebietsverträglichkeit. Am Zuckerfest oder während des gesamten Ramadans wird bereits die bisherige Moschee von vielen Gläubigen besucht. Der Lärm durch an- und abfahrende Autos sowie nächtliche Fußgänger, die zur Moschee wollen, stören Anwohner in der Nachtruhe. Es ist fraglich, ob die bestehende Moschee heute genehmigungsfähig wäre. Jetzt hat sie Bestandsschutz. Nach den geltenden Gesetzen ist es mehr als fraglich, ob ein Neubau an der gewünschten Stelle auf dem Nachbargrundstück je erlaubt wird. Vielleicht muss die Gemeinde doch über einen Umzug nachdenken.