Kreis Germersheim Vor Gericht: Auf Bewährung wegen Messerstecherei

«GERMERSHEIM.» Zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht eine 30-Jährige aus Somalia. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte eine 43-jährige Landsfrau mit einem Messer in den Arm gestochen habe. Außerdem hat sie deren zehnjährige Tochter zweimal in den Arm gebissen.

Die Bewährungszeit dauert drei Jahre und als Auflage muss die 30-Jährige 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ein 35-Jähriger aus Somalia muss wegen Körperverletzung eine Geldstrafe von 800 Euro zahlen. Vor genau einem Jahr gab es im Asylbewerberheim, wo die zwei Familien damals wohnten, Streit. Angeblich soll es um einen Freund gegangen sein, von dem erzählt worden sei, er sei schwul. Zwischen den beiden Frauen gab es darüber hinaus Differenzen, weil die Ältere sich in einer Vormachtstellung wähnte. „Ich wollte für sie auch die Mama spielen“, übersetzte der Dolmetscher eine Aussage der Geschädigten. Im Asylheim hätten 100 Leute „Mama“ zu ihr gesagt. Der Streit habe sich über drei Tage aufgeheizt und in der körperlichen Tätlichkeit geendet. Die Geschädigte war fest davon überzeugt, dass sich die beiden Angeklagten extra Messer besorgt hätten, um sie umzubringen. Deshalb, so teilte Oberstaatsanwalt Thomas Spielbauer mit, habe in diesem Fall zunächst der Mordkommission ermittelt. Aber es habe sich schnell herausgestellt, dass die Verletzungen eher harmlos gewesen seien und es keine Indizien für versuchten Totschlag gegeben habe. Gleichzeitig sei auch die Angeklagte verletzt worden. So hatte sie die körperlich überlegene Geschädigte in einen Wäschekorb geschubst und sich auf sie gesetzt. Das war das Ende des Streits, bei dem sich die Männer mehr im Hintergrund hielten. Weil er eine Tür zuschlug und dabei die 43-Jährige am Fuß verletzte, wurde der 35-jährige Angeklagte bestraft. Die resolute Hauptzeugin hatte kein Problem, ihren Anteil an der Rangelei zuzugeben. Die ebenso entschieden auftretende Angeklagte widersprach nicht, das Mädchen gebissen zu haben. Sie habe geglaubt, dieses sei von der Mutter aufgehetzt gewesen. Eine Messerattacke stritt sie jedoch entschieden ab. Es ist noch nicht klar, ob die Angeklagten das Urteil annehmen. Denn ihre Verteidiger hatten eine Verwarnung mit Strafvorbehalt für die Frau und Freispruch für den Mann beantragt.

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