Zeiskam Zeiskam erleichtert Radverkehr

Das Verkehrszeichen für Radverkehr muss getauscht werden. Erhardt Vortanz vom ADFC hält das korrekte Schild in der Hand.
Das Verkehrszeichen für Radverkehr muss getauscht werden. Erhardt Vortanz vom ADFC hält das korrekte Schild in der Hand.

Der Verkehr Ecke Bahnhofstraße/Hauptstraße (L540) wird durch einen Minikreisel abgebremst. Für Radfahrer gibt es weitere gute Neuigkeiten.

Wer von Bellheim kommend auf der L540 durch Zeiskam in Richtung Hochstadt fährt, kreuzt unweigerlich die Bahnhofstraße. Zwar wird der Verkehr ab dem Sportplatz auf 70 Stundenkilometer abgebremst, dennoch war es „eine Rennstrecke“, wie Erhardt Vortanz, Vorstandsmitglied des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Kreisverbands Germersheim, sagt. Gemeinde und Landesbetrieb Mobilität (LBM) hätten mit dem Kreisverkehr gute Arbeit geleistet, weil der Verkehr doch verlangsamt wird. Neu ist seit einiger Zeit, dass von dem Kreisverkehr in Richtung Hochstadt zwischen 22 und 6 Uhr 30 Stundenkilometer als Lärmschutz gelten.

Besondere Rechte für Radler

Tempo 30 gilt übrigens in fast allen Straßen in Zeiskam – auch in den Einbahnstraßen. Für Erhardt Vortanz ist dies immer ein Grund, diese entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr zu öffnen. Denn das sieht die Straßenverkehrsordnung seit einer Novellierung im Jahr 2021 vor. Beträgt die Höchstgeschwindigkeit in einer Einbahnstraße 30 Kilometer oder weniger, so „soll Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden“, sagt Vortanz. Bei der Straße Im Böbig seien die Verwaltung und Bürgermeisterin Susanne Lechner ihm zuvorgekommen, scherzt der Radlobbyist. Auch wenn es keine richtige Einbahnstraße ist, so soll der motorisierte Verkehr vom Kreisel Bahnhof-Hauptstraße kommend die Einfahrt in die Straße verboten sein. Ein entsprechendes Schild (roter Kreis, weißer Querbalken) verbietet dies. Radverkehr ist hingegen zulässig. Doch versehentlich sei bei der Anschaffung der Schilder ein falsches Schild bestellt worden. Das dort derzeit hängende sei eigentlich für den Beginn einer Einbahnstraße vorgesehen und weise darauf hin, dass Radfahrer entgegenkommen können. Richtig sei an der Stelle, das Schild mit der Nummer 1022-10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) „Radfahrer frei“ aufzuhängen. Wichtig für Vortanz ist aber, dass das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung erlaubt ist.

Gemeinde verliert vor Kreisrechtsausschuss

Und dafür hat sich das Vorstandsmitglied des ADFC Kreisverbands an anderer Stelle im Ort vehement eingesetzt, denn die Ortsgemeindeverwaltung wollte das dort nicht. Also zog Vortanz vor den Kreisrechtsausschuss und erhielt Recht. Es geht um die Ecke Kronstraße, Raiffeisenstraße und Am Pfarrgarten. Hier hatte die Gemeinde aus einem wenige Meter langen Stück an der Pflanzinsel eine Einbahnstraße gemacht, weil sie den dortigen sehr schmalen Gehweg mittels Leitschwellen zur Straße verbreitert und abgegrenzt hat. Es handelt sich um eine Straßenstrecke von vielleicht 10 bis 15 Metern. Und diese ist nun für Radfahrer im Gegenverkehr freigegeben. Fahren müssen Radfahrer diesen Straßenteil nicht, sie können auch von der Kronstraße kommend rechts am Pflanzdreieck vorbei nach links in die Raiffeisenstraße abbiegen.

Gilt in einer Einbahnstraße Tempo 30 soll laut STVO Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden. Erhardt Vortanz hat das an de
Gilt in einer Einbahnstraße Tempo 30 soll laut STVO Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden. Erhardt Vortanz hat das an der Stelle gegen die Gemeinde durchgesetzt.
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