Saarbrücken / Südpfalz Zollamt-Prüfung: Verdacht auf Verstöße bei Mindestlohn und Schwarzarbeit

Auch Friseursalons wurden geprüft.
Auch Friseursalons wurden geprüft.

68 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Saarbrücken nahmen am Donnerstag an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns teil. Darüber informierte die Behörde jetzt mit einer Pressemitteilung. Die Prüfungen erfolgten im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz in unterschiedlichen Branchen. In der Südpfalz lag das Augenmerk vor allem auf der Gastronomie, Nagelstudios und Friseursalons, teilte Nicole Hübner, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Saarbrücken, auf Anfrage mit. Insgesamt wurden 58 Arbeitgeber geprüft, 23 davon in der Südpfalz.

Im Prüfbereich Landau hätten sich 21 Anhaltspunkte auf Verstöße ergeben, so die Sprecherin. Dabei ging es in neun Fällen um einen Verstoß gegen den Mindestlohn, in neun weiteren Fällen um den Verdacht des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Einmal bestand der Verdacht auf Leistungsmissbrauch, in zwei Fällen wird geprüft, ob ausländische Arbeitnehmer ohne entsprechende Genehmigung beschäftigt wurden. Der Prüfbereich Landau umfasst die Städte Landau und Neustadt, sowie die Kreise Südliche Weinstraße und Germersheim.

Die Prüfungen seien allesamt verdachtsunabhängig erfolgt, so die Pressesprecherin. Bei der Kontrolle vor Ort werden zum Beispiel Arbeitnehmer befragt, wie viel sie verdienen und wie hoch ihr Stundenlohn sei. Dann würden im Nachgang die Unterlagen des Arbeitgebers geprüft. Dabei würde sich nur ein Teil der Verdachtsmomente bestätigen – denn oft wüssten Arbeitnehmer zum Beispiel spontan nicht genau, wie viel sie verdienen.

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