Kreis Kaiserslautern Beitragsberechnung am Beispiel Niedermohr

In Niedermohr wurden Anfang des Jahres die Bescheide für die anteiligen Kosten an der Kanalsanierung an die Grundstücksbesitzer verschickt. Insgesamt haben die Arbeiten dort 1,1 Millionen Euro gekostet. Die Gemeinde muss davon rund 67.500 Euro tragen, die Anlieger in den betroffenen Straßen zahlen wiederum knapp 42.000 Euro oder etwa 62 Prozent der Gemeindekosten.

Der Anteil, der jeweils auf Bürger und Gemeinde fällt, hängt davon ab, ob die Straße hauptsächlich von Anliegern oder auch von Durchfahrenden genutzt wird. Dabei gilt: je mehr Durchgangsverkehr, desto höher der Gemeindeanteil. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viel Prozent des Kanals saniert wurden. In Niedermohr wurde festgelegt, dass der Gemeindeanteil für die Konrad-Adenauer- und die Waldstraße bei 25 Prozent liegt – hier müssen also die Grundstücksbesitzer 75 Prozent der Kosten übernehmen. In den Straßen Auf der Höll, Schützenhohl und Mühlstraße zahlt die Gemeinde je 35 Prozent, da dort mehr Durchgangsverkehr zu verzeichnen ist und in der Lerchenstraße werden die Kosten je zur Hälfte auf Gemeinde und Bürger umgelegt.

Gezahlt werden müssen laut dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Ralf Hechler, je gewichtetem Quadratmeter, also Größe der Grundstücke plus einem Faktor für die Geschossflächen, 16 bis 20 Cent. „Wichtig zu wissen“, sagt Hechler, „alle, die jetzt bei der Oberflächenentwässerung herangezogen werden, sind bei der Einführung der wiederkehren Beiträge für ein Jahr verschont.“ Da diese in Niedermohr 2022 eingeführt werden, bedeutet das für diejenigen, die jetzt zur Kasse gebeten werden, dass sie erst ab 2023 in den gemeinsamen Topf einzahlen müssen.

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