Weilerbach Bienenseuche: Faulbrut-Erreger nachgewiesen
Um eine weitere Verbreitung des Erregers zu verhindern wurde seitens des zuständigen Veterinäramtes ein AFB verdächtiges Gebiet festgelegt. Es umfasst den nördlichen Teil der Gemarkung Weilerbach bis zum Bruchbach. Imker sind nach Paragraf 5b der Bienenseuchen-Verordnung verpflichtet, Bienenstände im besagten Areal umgehend dem Veterinäramt Kaiserslautern zu melden. Wer seine Bienen bislang generell nicht bei der Kreisverwaltung gemeldet hat, soll dies unverzüglich nachholen. In das verdächtige Gebiet sollten auf keinen Fall Bienenvölker hinein oder heraus gebracht werden.
Erwachsene Bienen verbreiten die Krankheit
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bösartige Bienenkrankheit. Ausgelöst wird sie durch das Bakterium Paenibacillus larvae. Das Bakterium befällt ausschließlich die Larven der Honigbienen, die sogenannte Bienenbrut. Erwachsene Bienen können nicht angesteckt werden, sie können aber sehr wohl über die Sporen die Krankheit verbreiten. Genau deswegen ist die Amerikanische Faulbrut als Bienenseuche eingestuft und unterliegt der Tierseuchengesetzgebung. Eine Gefahr für den Menschen besteht nicht. Mehr Infos gibt es im Internet auf www.kaiserslautern-kreis.de in der Rubrik Veterinärwesen.