Kreis Kaiserslautern Gemeinde will sich nicht einengen lassen

Gegen den Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) IV stimmte der Ortsgemeinderat Frankelbach in seiner jüngsten Sitzung. Dabei geht es hauptsächlich um die Abstandsflächen von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung.

Ortsbürgermeister Hans-Peter Spohn (FWG) informierte die Ratsmitglieder über die beabsichtigte Änderung durch die Landesregierung. Er selbst könne dem Entwurf nicht zustimmen, weil Frankelbach dadurch zu stark eingeengt werde. Für ihn sei der im LEP aufgenommene Begriff Kulturlandschaft nicht hinreichend definiert, so dass alle Entscheidungen seiner Meinung nach möglich sind. Zum Beispiel sei offen, ob ein Landschaftsschutzgebiet unter diesen Begriff falle. In dem Entwurf sahen auch die Ratsmitglieder nur Nachteile für die Kommune. Einstimmig wurde die Teilfortschreibung deshalb abgelehnt. Ebenfalls einstimmig hat der Rat ein Ingenieurbüro in Niederkirchen mit der Hauptprüfung von Brücken und Durchlässen im Ort beauftragt. Die Kosten dafür belaufen sich auf 5277 Euro. Bei einem Bauwerk ist auf Anregung von Ratsmitgliedern zu prüfen, ob es sich im Eigentum der Ortsgemeinde oder des Landkreises befindet. Ist Frankelbach für die Prüfung nicht zuständig, wird sich die Auftragssumme verringern. Die Straßenleuchte beim Grubenhof soll zurückgebaut und somit der vorherige Zustand wieder hergestellt werden: Dies fordert die Gemeinde von den Pfalzwerken. Die Ratsmitglieder reagieren damit auf eine Beschwerde eines dort wohnenden Grundbesitzers. Die Gemeinde sei über diese Maßnahme nicht informiert gewesen, betonte Spohn. Für die Umgestaltung haben die Pfalzwerke ein Angebot für 1378 Euro unterbreitet. Weil die Gemeinde die Veränderung nicht zu vertreten hat, wird sie auch keine Kosten übernehmen. „Wenn der Kreis Geld braucht, erhöht er die Umlage, wenn die Verbandsgemeinde Geld braucht, erhöht sie die Umlage“, leitete der Ortsbürgermeister die Beratung zu den Steuerhebesätzen fürs kommende Jahr ein. „Was bleibt den Gemeinden anderes übrig, als an der Steuerschraube zu drehen?“, war sein Fazit. Der „Bauchwehpunkt“, wie das Gemeindeoberhaupt meinte, wurde dann auch im Gremium rege diskutiert. An den bisherigen geringen Hebesätzen könne man nicht festhalten, resümierte er und informierte, dass eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 420 Euro etwa 4200 Euro mehr in die Gemeindekasse bringe. Das sei ein Euro pro Person im Monat und somit vertretbar, fügte Spohn an. Mit diesem Hebesatz liege man auf Verbandsgemeindeebene noch immer im Mittelfeld. An die drastische Erhöhung im Jahr 2015 erinnerte Rainer Klaus, der deshalb eine erneute Veränderung ablehnte. Die Grundstückseigentümer seien durch Gebühren und Beiträge bereits genug belastet. Mit fünf Stimmen bei zwei Gegenstimmen beschloss der Rat die Erhöhung der Grundsteuer B um 30 Prozentpunkte auf 420 Prozent. Die Grundsteuer A bleibt bei 330 Prozent und die Gewerbesteuer bei 390 Prozent. Keine Änderungen gibt es bei der Hundesteuer und beim Beitrag für die Unterhaltung von Wirtschaftswegen. Das Einvernehmen zur Genehmigung eines Bienenhauses im Außenbereich hat der Rat abgelehnt. „Wir werden an der Nase herumgeführt“, war aus dem Gremium zu entnehmen. Es handele sich um die Legalisierung eines bestehenden Gebäudes. Das Betonfundament in den Maßen sechs auf vier Meter gehe deutlich über das Erfordernis für ein Bienenhaus hinaus. Der Antragsteller sei kein Imker und das Grundstück liege im Landschaftsschutzgebiet. Der Antrag sei nur gestellt worden, um einer Abrissverfügung zu entgehen. „Wir können nicht punkten“, war das einstimmige Argument gegen eine Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. |llw

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