Kreis Kaiserslautern Idyll mit Schönheitsflecken

Im Stuhlbach-Tal gammeln hier und da verlassene Kleingärten vor sich hin. Da steht dann auch schon mal ein völlig zerfleddertes
Im Stuhlbach-Tal gammeln hier und da verlassene Kleingärten vor sich hin. Da steht dann auch schon mal ein völlig zerfleddertes Häuschen mitten im Wald.

Auf eine intakte Natur, gepflegte Landschaften und eine biologische Vielfalt sind die Menschen in der Region stolz. Und zu Recht werben sie damit auch um Touristen aus aller Welt. Doch nicht überall stimmt dieses Bild mit der Wirklichkeit überein. Im Stuhlbach-Tal zwischen Mittelbrunn und Wallhalben trübt eine teilweise aufgelassene Kleingarten-Anlage die Idylle.

Auf den ersten Blick ist hier die Welt in Ordnung. Idyllisch schlängelt sich der Stuhlbach durch das kleine Tal zwischen den beiden Dörfern Mittelbrunn und Wallhalben. Früher diente sein Wasser dazu, die Räder von gleich zwei historischen Mühlen anzutreiben: Die Scharrmühle, wenige Kilometer talabwärts von Mittelbrunn entfernt, und die Knopper Mühle, die schon zur ehemaligen Verbandsgemeinde Wallhalben gehört. Kurz darauf mündet denn auch der Stuhlbach in die etwas größere Wallhalb, die dem Ort und dem nächsten Mühlental ihren Namen gibt. Entlang des Stuhlbachs führt in diesem Abschnitt nicht nur die Landesstraße 469 für den automobilen und Radfahrer-Verkehr. Hier kreuzt auch der „Schlapphut-Weg“, ein so genannter Premium-Wanderweg, der von den anliegenden Kommunen für den regionalen Tourismus beworben wird. Doch wer den kleinen Nebenpfad am Ufer des Stuhlbachs entlang geht, dem kommen bald ziemlich widersprüchliche Eindrücke: Auf der einen Seite eine Reihe von kleineren Weihern, die offenbar sorgsam gehegt und gepflegt werden. Und gleich daneben verwilderte Gärten, eingestürzte Laubendächer und umgefallene Zäune. Besser, man setzt keinen Fuß in die manchmal ziemlich vermüllten Grundstücke. Und wo schon Müll liegt, kommt auch schnell neuer Müll hinzu. Das kann der regelmäßige Spaziergänger auch im Stuhlbach-Tal beobachten. Da gibt es zum Beispiel die Reste eines abgedeckten Scheunendachs. Schlimmer kommt es, wenn Hausgeräte, alte Autoreifen oder anderer Unrat auf diese Weise entsorgt werden. Und dann sind da noch die Hinterlassenschaften der ehemaligen Grundstücksnutzer – Klohäuschen, Eternitplatten und manches alte Ölfass –, die da vor sich hin modern. Immerhin scheint sich jemand für die alten Bäume zu interessieren, wenn sie windschief stehen oder gar die Wege blockieren. Es scheint ein stilles Ringen zwischen den Müll-Machern und den Aufräumern zu herrschen. Für diesen Zustand des sonst so romantischen Tälchens gibt es offenbar Gründe, die jetzt schon länger zurück liegen. „Vor rund 20 Jahren wurden dort Kleingärten angelegt, für die es offenbar weder eine Genehmigung noch eine andere rechtliche Grundlage gab“, berichtet Bernhard Hirsch (SPD), Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau. „Und damals gab es einen heftigen Streit zwischen den zuständigen Bürgermeistern, der zum Teil auch öffentlich ausgetragen wurde. Eine Seite wollte, dass die illegalen Gärten sofort wieder abgerissen werden. Die andere Seite hat damals wohl versucht, den Zustand im Interesse der Kleingärtner zu legalisieren.“ Hirsch weiß, dass seine Verwaltung damals mit von der Partie war: Zumindest ein Zipfel des Stuhlbach-Tals liegt nämlich in der Gemarkung von Gerhardsbrunn, dem kleinsten Dorf der Verbandsgemeinde. Auch der Mittelbrunner Ortsbürgermeister Walter Altherr kann sich noch gut an die damalige Auseinandersetzung erinnern. Und er verweist dabei auf ein kommunalpolitisches Kuriosum: „Das Stuhlbach-Tal ist eine Art Vier-Länder-Eck, hier stoßen nämlich auf wenigen hundert Metern die Gemarkungen der Ortsgemeinden Gerhardsbrunn, Mittelbrunn, Wallhalben und Obernheim-Kirchenarnbach aneinander“, erklärt der Christdemokrat. „In normalen Zeiten wissen die meisten gar nicht mehr so recht, welche Wiese eigentlich zu welcher Kommune gehört“, fügt Altherr lächelnd hinzu. „Erst wenn es mal Ärger gibt, guckt jeder ganz genau auf die Lagepläne.“ Und dies könne auch ein Grund sein, warum sich niemand so recht um die verwilderten Grundstücke kümmere: „Vielleicht möchte keiner schlafende Hunde wecken.“ Dabei wäre ein kommunalpolitischer Kleinkrieg wohl ebenso unnötig wie verschämtes Wegschauen. Denn ordnungsrechtlich gesehen gehört das Stuhlbach-Tal, wie viele Erholungsgebiete auch, gar nicht in die Zuständigkeit der Bürgermeister. Sondern es ist ein so genannter „Außenbereich“, um den sich eigentlich die Verwaltung des Landkreises zu kümmern hat. Und zwar sowohl „als Bauaufsichtsbehörde, als Naturschutzbehörde und als Wasserbehörde“, wie die Pressesprecherin der Kreisverwaltung, Georgia Matt-Haen, betont. In diesen Eigenschaften sei das Amt „schon vor längerer Zeit mit dem Stuhlbachtal befasst“ gewesen und habe damals so genannte „Rückbau-Maßnahmen“ – zu deutsch: den Abriss nicht genehmigter Bauten – angeordnet und auch überwacht. Der „aktuelle Zustand“ der ehemaligen Kleingarten-Anlage, gibt die Sprecherin der Behörde allerdings auch zu, „ist uns in der von Ihnen geschilderten Form nicht bekannt“. Deshalb nehme man den Hinweis der RHEINPFALZ zum Anlass, „uns ein aktuelles Bild der Situation vor Ort zu machen und gegebenenfalls bei den Verursachern die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen“. so Matt-Haen.

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