Kreis Kaiserslautern Panne bei Wehrleiterwahl

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Die Wehrleiterwahl in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, die für den 30. Juni terminiert war, wird erneut verschoben. Wegen eines Fehlers bei der Zustellung der Einladungen an die Wahlberechtigten ist die Frist nicht eingehalten. Als neuer Termin wurde der 15. September festgelegt. Zudem will die Verbandsgemeinde die nicht ersetzten Anwaltskosten des erfolgreichen Klägers unter Auflage erstatten.

Wegen der Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die VG Enkenbach-Alsenborn muss ein gemeinsamer Wehrleiter samt Stellvertreter gewählt werden. Aus der Wahl Ende 2014 gingen die beiden bisherigen Enkenbach-Alsenborner Amtsinhaber als Sieger hervor. Da jedoch nicht nach dem Eingliederungsgesetz gewählt wurde und somit die Enkenbach-Alsenborner Seite eine zahlenmäßige Übermacht hatte, klagte der unterlegene Hochspeyerer Stellvertreter dagegen. Das Gericht gab ihm Recht, die Wahl muss wiederholt werden. Wahlberechtigt sind nur die vier Wehrführer der Einheiten aus Enkenbach-Alsenborn, Hochspeyer, Frankenstein und Waldleiningen, machte das Gericht klar. Am 23. Mai 2015 sollte diese Wahl stattfinden. Da jedoch die Parteien stark zerstritten waren, verschob Bürgermeister Andreas Alter (SPD) den Termin, um in einer Mediation vorab zu einer Einigung zu gelangen. Anfang 2016 fand schließlich die Mediation statt, als neuer Wahltermin wurde der 30. Juni festgesetzt. Doch auch dieser Termin platzt nun. Und zwar aus formellen Gründen: „Die Einladungen sind nicht mehr fristgerecht, sondern einen Tag zu spät, bei den Wahlberechtigten eingegangen“, erläutert Alter. Allerdings wurden sie nicht einfach zu spät verschickt – zwischen Zustellung und Wahl müssen laut dem Bürgermeister vier Wochen liegen –, sondern in der Verwaltung passierte ein bizarrer Fehler: „Alle vier Einladungen wurden in ein Kuvert gesteckt und an eine Person geschickt, statt dass jeder seine Einladung bekam.“ Bis jener Wehrführer aus dem südlichen VG-Teil die Schreiben wiederum der Verwaltung zukommen ließ und sie erneut zugestellt waren – „diesmal persönlich“ -, war die Frist genau um einen Tag verstrichen, erzählt Alter zerknirscht. Um nichts zu riskieren, entschied Alter, die Wahl zu verschieben. „Sie wäre sonst anfechtbar“, erläutert der ohnehin von Klagen in dieser Sache gebeutelte Bürgermeister. Da zum nächstmöglichen Termin zwei Wehrführer schon im Urlaub sind, ist jetzt der 15. September als neuer Termin festgelegt. Doch die Terminverschiebung ist nicht das einzige Problem, das die Wehrleiterwahl dem Bürgermeister derzeit bereitet. Der klagende Feuerwehrmann hat trotz seines Sieges nicht den gesamten Teil seiner Kosten vom Gericht erstattet bekommen, sondern ist auf über 5300 Euro sitzen geblieben. Die ergeben sich aus dem Vertrag, den er mit dem Anwalt machte: Da bei Verwaltungsstreitigkeiten der Klagewert – aus dem sich normalerweise die Anwaltskosten und später die Erstattung errechnet – recht niedrig ist, machen Verwaltungsanwälte meist einen gesonderten Vertrag mit ihrem Mandanten und lassen sich nach Zeitaufwand bezahlen. So hat der erfolgreiche Kläger auch hier deutlich höhere Kosten als das Gericht ihm zahlte. Diese Kosten wollte er von der Verbandsgemeinde ersetzt haben. Die „Nebenabrede“ zwischen Bürgermeister und Kläger, die in der Mediation getroffen wurde, interpretierten jedoch beide Seiten unterschiedlich, was zu erneutem Unmut bei der Wehr führte. Nun hat der Bürgermeister jedoch eine Lösung parat: Um „den Frieden innerhalb der Feuerwehr zu gewährleisten“ beschloss der Haupt- und Finanzausschuss (Hufa), dass die VG die Kosten übernimmt. Die Summe soll als freiwillige Leistung aus dem Haushaltsposten „Gerichtskosten“ entnommen werden, erläutert Alter. Die Kommunalaufsicht hat schriftlich zugestimmt, dass gegen den Beschluss keine Bedenken erhoben werden, hat der Bürgermeister wenigstens einen Grund zur Freude in der ansonsten wenig erfreulichen Angelegenheit. Ob dieser Hufa-Beschluss reicht oder der VG-Rat noch darüber entscheiden muss, konnte Alter noch nicht beantworten. Wolfgang Heintz von der Kommunalaufsicht verweist auf die Hauptsatzung der VG: Darin heißt es: „Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Beschlussfassung über die folgenden Angelegenheiten übertragen: 6. Verfügung über Verbandsgemeindevermögen (...) ab einer Wertgrenze von 2500 bis 10.000 Euro.“ Damit dürfte die VG mit dem Hufa-Beschluss auf der sicheren Seite sein. Voraussetzung für die Auszahlung ist jedoch, dass die beiden Posten Wehrleiter und Stellvertreter paritätisch besetzt werden, also beide ehemaligen Verbandsgemeinden vertreten sind, macht Alter klar. Denn die Hochspeyerer Seite hatte wegen der nicht erfolgten Zusage zur Erstattung ihre Kandidaten bereits zurückgezogen. Gestern hat sich nun jedoch ein neuer Mann von dort als Kandidat bereiterklärt, berichtet Alter, womit jetzt drei Namen auf der Kandidatenliste stehen. „Bis zur Wahl können sich noch Personen melden“, verdeutlicht er, dass noch einiges möglich ist. |gzi

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