Kusel Bundes-Notbremse zieht ab Freitag auch im Landkreis

Wer sich die Haare schneiden lassen will, braucht neben einer FFP2-Maske ab Freitag auch einen negativen Corona-Test.
Wer sich die Haare schneiden lassen will, braucht neben einer FFP2-Maske ab Freitag auch einen negativen Corona-Test.

„Nun stecken wir da auch drin und müssen schauen, dass wir schnellstens wieder raus kommen.“ Landrat Otto Rubly war am Mittwoch nicht sonderlich überrascht, als der Kreis zum dritten Mal in Folge die Inzidenzmarke von 100 überschritt. Damit zieht ab Freitag die Bundes-Notbremse.

104,0 – das ist der Wert, den das Robert-Koch-Institut (RKI) für Mittwoch, 0 Uhr, übermittelt hat. Der RKI-Wert ist seit wenigen Tagen maßgeblich dafür, in welcher Stufe der Corona-Maßnahmen eine Gebietskörperschaft eingeordnet wird. Ab drei Tagen 100 und mehr werden die Einschränkungen verschärft.

Nachdem der Kreis schon zweimal über 100 gelegen hatte, war mit 14 Neuinfektionen auch der Wert am dritten Tag über der Marke. Rubly: „Ich appelliere an alle Mitbürger, dass sie sich an die Einschränkungen halten, damit wir bald wieder unter 100 sind.“ Schafft es der Kreis fünf Tage hintereinander, bei der Inzidenz unter diesen Wert zu fallen, werden die Einschränkungen wieder zurückgenommen.

Ärger wegen Amis

Was aber Rubly wirklich ärgert: dass zwar Neuinfektionen unter US-Militärangehörigen in die Berechnung der Inzidenz einfließen, aber ihre Gesamtanzahl nicht in die Einwohnerzahl. Das würde die Bezugsgröße für die Berechnung vergrößern, die Inzidenz senken. „Dann wären wir die ganzen Tage knapp unter 100 gewesen“, sagt Rubly.

Er unterstützt daher ausdrücklich den Vorstoß seines Kaiserslauterer Kollegen Ralf Leßmeister, in Mainz und Berlin auf eine Änderung dieser Praxis zu drängen. Leßmeister hat am Mittwoch deshalb mit weiteren Beschwerdeführern die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Die neuen Regeln

  • Private Zusammenkünfte: ein Haushalt plus eine Person plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre.
  • Ausgangsbeschränkung: von 22 bis 5 Uhr; Joggen oder ein Spaziergang allein ist bis 24 Uhr möglich.
  • Arbeitsplatz: Pflicht zum Homeoffice, wo möglich. Verpflichtende Testangebote für Arbeitnehmer in Präsenz; zweimal pro Woche.
  • Schule: Wechselunterricht; bei Präsenz zwei Tests pro Woche.
  • Sport: Individualsport im Freien, zu zweit oder mit eigenem Haushalt erlaubt, ebenso kontaktloser Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre.
  • Zoos/botanische Gärten: Außenbereiche geöffnet mit Test.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische Dienstleistungen und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Masken, Friseure und Fußpflege zudem mit Test.
  • Einzelhandel: Lebensmittel, Tankstellen, Geldinstitute, Büchereien, Gärtnereien und weitere Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs sind weiterhin offen – ein Kunde pro 20 Quadratmeter Ladenfläche (bis 800 Quadratmeter) beziehungsweise pro 40 Quadratmeter (bei über 800 Quadratmetern) plus Maskenpflicht. Bei allen weiteren Geschäften Terminshopping mit Dokumentation und Test.
  • Außengastronomie: Geschlossen für Publikumsverkehr, nur Abholung bis 22 Uhr oder Lieferdienst.
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