Kreis Kusel Der Lichtenburgpreis des Musikantenlandes

Der Lichtenburgpreis des Musikantenlandes erkennt besondere Leistungen auf dem Gebiet der Pflege und der Weiterentwicklung der Westpfälzer Musikantentradition an. Er wurde 1984 vom Landkreis Kusel in Anlehnung an die Regelungen des Literaturstipendiums „Deidesheimer Turmschreiber“ gestiftet und zunächst alle zwei Jahre vergeben. Seit 2005 beträgt der Vergaberhythmus drei Jahre. Die landläufig als Musikantenlandpreis bekannte Auszeichnung ist mit 7500 Euro und einem vierwöchigen Aufenthalt auf Burg Lichtenburg dotiert. Der Preis ist ein Komponistenpreis und letztlich ein Stipendium: Die Vergabe verpflichtet den Preisträger, volkstümliche Musik im Geist der Wandermusikanten zu schreiben, die für die Laienmusikensembles im westpfälzischen Raum spielbar ist. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich auch, dass das Preisgeld versteuert werden muss. Der Preis kann an die selbe Person nur einmal verliehen werden. Die Entscheidung erfolgt mit einfacher Mehrheit durch den Burgrat, eine Bewerbung ist nicht möglich. Es können aber Vorschläge von jedermann eingereicht werden. Die Mitglieder des Burgrats werden auf fünf Jahre vom Landrat, der auch Vorsitzender des Gremiums ist, berufen. Drei Mitglieder schlägt der Kreistag vor. Traditionell wird der Preisträger am 6. Oktober vorgestellt – an diesem Tag ging 1971 die Burg Lichtenberg in das Eigentum des Landkreises über. Diese Regelung ist jedoch nicht bindend, sie kann beruflichen oder persönlichen Erfordernissen der Preisträger angepasst werden. (kgi)

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