Kreis Kusel Drei Monate legales Kiffen: Erste Bilanz von Ordnungsämtern und Polizei

Bislang gibt’s, sagen Verwaltungen und Polizei, im Kreis Kusel kaum Beschwerden über Menschen, die an den falschen Orten Cannabi
Bislang gibt’s, sagen Verwaltungen und Polizei, im Kreis Kusel kaum Beschwerden über Menschen, die an den falschen Orten Cannabis konsumieren.

Seit drei Monaten sind der Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene unter gewissen Vorgaben legalisiert. Verwaltungen und Polizei haben erste Erfahrungen im Umgang damit gesammelt – oder auch nicht.

Theoretisch ist das Kiffen im öffentlichen Raum seit 1. April straffrei möglich, solange die 25-Gramm-Freigrenze nicht überschritten wird und nicht in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlichen Sportstätten oder Spielplätzen konsumiert wird. Im Landkreis Kusel gibt es bislang offenbar keine größeren Vorkommnisse rund um die Legalisierung, aber vieles ist noch vage und gesicherte Aussagen können in manchen Bereichen noch nicht getroffen werden.

Die Verbandsgemeindeverwaltungen vermelden auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass bislang alles ruhig sei, Bürgerbeschwerden seien ausgeblieben. Ihre Ordnungsbehörden wären ein Ansprechpartner bei möglichen Verstößen. Büroleiter Christian Sauer (Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein) berichtet: „Ordnungsbehördliche Einsätze oder Maßnahmen in Sachen Cannabis-Konsum beziehungsweise Bürgerbeschwerden gab es bei uns bislang keine. Mit Blick auf die erwartete Landesverordnung ist es jedoch notwendig, dass die Kolleginnen und Kollegen geschult werden, um die neue Aufgabe rechtssicher erledigen zu können.“

Gesetzliche Bestimmungen werden bei Kontrollfahrten überwacht

Der rheinland-pfälzische Ministerrat habe im Juni „Regelungen auf den Weg gebracht, nach denen unter anderem die Ordnungsbehörden für die Überwachung des Individualkonsums zuständig sein sollen“, was kommunale Spitzenverbände „problembehaftet“ sähen. Es werde ein nicht unerheblicher Mehraufwand entstehen.

Tobias Weber von der Verbandsgemeinde Oberes Glantal schildert, dass in deren Zuständigkeitsbereich „bisher keine Verstöße festgestellt wurden. Aus der Bevölkerung wurden uns ebenfalls keine Verstöße angezeigt. Die gesetzlichen Bestimmungen werden im Rahmen regulärer Kontrollfahrten überwacht.“ Wie genau und wer kontrolliert, sei noch nicht ganz geklärt, sagt Büroleiter Uwe Stoll von der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Auch dort seien bislang keine Vorkommnisse verzeichnet worden.

Kein Kiffen rund um Schwimmbäder

Rund um Kitas und Schulen ist der Konsum beispielsweise prinzipiell nicht gestattet, im Landkreis Kusel ist der Konsum auch in Freibädern nicht erlaubt. „Hier macht die Verbandsgemeinde von ihrem Hausrecht Gebrauch. Vorkommnisse gab es hier bislang keine“, vermeldet Sauer für den Bereich Lauterecken-Wolfstein. Stoll berichtet, dass bei Schwimmbädern in der VG Kusel-Altenglan im Umkreis von 100 Metern der Cannabiskonsum verboten ist – wie um Schulen und Kitas. Auch hier gebe es keine Schwierigkeiten. Im Oberen Glantal wird derzeit das Schwimmbad Waldmohr saniert und ist sowieso geschlossen.

Aus polizeilicher Sicht vermeldet Polizeisprecher Bernhard Christian Erfort: „Ein vermehrtes Beschwerdeaufkommen ist aktuell nicht feststellbar. Ein offensiver Konsum in der Öffentlichkeit ist nach der (Teil-)Legalisierung derzeit nicht zu beobachten.“

Polizei beobachtet und sammelt Erfahrungen

Das Cannabisgesetz ist in zwei Stufen in Kraft getreten. Im April ging es mit Regelungen zum Konsum los, am 1. Juli werden die Regelungen zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen wirksam. Schon direkt nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der Bundesregierung 2021 habe sich die Polizei Rheinland-Pfalz mit dem genannten Ziel der „kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene“ beschäftigt. Im Landeskriminalamt sei ein Arbeitskreis „Cannabis-Legalisierung“ eingerichtet worden, der konkrete Handlungsempfehlungen für alle Polizeibeamten erarbeitete, erläutert der Polizeisprecher. Aus polizeitaktischer Sicht möchte Erfort nicht auf Einzelheiten eingehen.

Da die Legalisierung erst kürzlich in Kraft getreten ist, könne noch „keine valide Aussage zu Auswirkungen auf die polizeiliche Arbeit getroffen werden“. Im Straßenverkehr habe sich die Arbeit der Polizei aber „grundsätzlich nicht verändert. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags führt die Polizei sowohl anlassfreie als auch anlassbezogene Kontrollen durch.“

Durch die Freigrenzen sei zu erwarten, dass die Anzahl von Strafanzeigen wegen des Besitzes und Erwerbs geringer Mengen an Cannabis „spürbar sinken“ – doch auch hier sei aufgrund der kurzen Dauer und mangels ausreichender Datenbasis noch keine gesicherte Aussage möglich. Erfort: „Die Polizei beobachtet die Entwicklung.“ Polizei und Justiz sammelten zunächst Erfahrungswerte mit der „grundlegend veränderten Rechtslage“. Konkrete praktische Auswirkungen könnten erst nach einer gewissen Zeit abschließend bewertet werden, so der Sprecher des Polizeipräsidiums Westpfalz.

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