Ginsweiler Emotionale Debatten mit dem Ortsbürgermeister
Anlass des Streites, der unter anderem dazu führte, dass ein Ratsmitglied wutentbrannt die Sitzung vorzeitig verließ, war zum einen die vermeintlich in unzulässiger Weise eigenmächtig durch den Ortsbürgermeister erfolgte Anstellung von zwei geringfügig beschäftigten Gemeindearbeitern und zum anderen ein eigenmächtig von einem Ratsmitglied erteilter Zusatzauftrag im Zusammenhang mit der Anlegung eines Rasengrabfeldes.
Zum Dauerbrenner entwickelt sich das Problem mit der Stützmauer in der Becherbacher Straße. Sie war einst Außenwand eines mittlerweile abgerissenen Anwesens, ist aber mittlerweile durch das Wurzelwerk eines zwischenzeitlich ebenfalls entfernten Kastanienbaums stark beschädigt. Erste Kontaktaufnahmen mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) ergaben, dass dieser sich nicht für zuständig erklärte, obwohl es sich um eine klassifizierte Straße handelt. Anders sehen es der Ortsbürgermeister und der Techniker der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Werner Hinkelmann. Neben weiteren Bemühungen um die Klärung der Zuständigkeiten sollen eine Kostenermittlung vorgenommen und die Möglichkeit, Fördermittel zu erhalten, ausgelotet werden.
Ein länger schwelender Disput um die Verwendung des Restvermögens von rund 9000 Euro aus der Auflösung des Feuerwehrfördervereins ist noch nicht beendet. Ob für eine eher allgemein gehaltene Schuldentilgung oder wie von manchen gemutmaßt für die Unterhaltung des Gemeindehauses, muss geklärt werden.
Nach Gesprächen mit Frank Laborenz vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) in Kaiserslautern sei die Sanierung des Feldweges beim Naumburgerhof durchaus förderfähig. Jetzt werden konkrete Schritte geprüft und eingeleitet.
Eher unproblematisch verlief die Nachwahl von Diethelm Rünger und Hans Jürgen Gauch als stellvertretende Mitglieder des Arbeitskreises Bauausschuss. Bei der turnusgemäßen Überprüfung der Versicherungsverträge trat zusätzlicher Informationsbedarf zu Tage, so dass dieses Thema erneut Gegenstand der Tagesordnung sein wird. Die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung war notwendig geworden, nachdem das Rasengrabfeld fertiggestellt wurde. In diesem Zusammenhang wurden alle übrigen Gebühren im Durchschnitt um 20 Prozent angehoben, um zumindest annähernd eine Kostendeckung des Betriebs zu erreichen.