Kreis Kusel Fall von Geflügelpest im Landkreis Kusel gemeldet

Die Geflügelpest ist in einer Hobbyhühnerhaltung ausgebrochen.
Die Geflügelpest ist in einer Hobbyhühnerhaltung ausgebrochen.

In einer Hobbyhühnerhaltung im Kreis ist die Geflügelpest ausgebrochen. Wie die Kreisverwaltung Kusel am Dienstagnachmittag mitteilte, seien in der Haltung sieben Tiere verendet, und das Veterinäramt habe angeordnet, die verbleibenden fünf – ebenfalls bereits erkrankten – Hühner einzuschläfern. Wie Kreissprecherin Karla Hagner auf RHEINPFALZ-Anfrage mitteilte, befindet sich die Haltung im Nordkreis. Die Reinigung und Desinfektion der Hühnerbehausung habe unter behördlicher Aufsicht bereits begonnen, beschreibt die Kreisverwaltung weitere tierseuchenrechtliche Maßnahmen. Wie sich die Tiere infiziert haben, ist noch nicht abschließend geklärt. „Eintragsursache könnten wildlebende Wasservögel sein, die sich regelmäßig an einem Bach in unmittelbarer Nähe der Hühnerhaltung aufhalten“.

In Abstimmung mit dem Landesuntersuchungsamt und dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium beschloss der Kreis, derzeit aber keine Schutzzonen einzurichten. Landrat Otto Rubly appellierte an die Geflügelhalter, die empfohlenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen. Das Kreisveterinäramt empfiehlt zum Beispiel, die Tiere nur an Stellen zu füttern, zu denen etwa Wildvögel keinen Zugang haben und die nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden. Futter solle ebenfalls für Wildvögel unzugänglich gelagert werden. „Weiterhin haben sich engmaschige Netze und Überdachungen über Ausläufen bewährt, um das Hausgeflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot zu schützen“, ergänzte die Verwaltung.

Verdachtsfälle melden

Geflügelhalter, die die Haltung der Tiere bei der Kreisverwaltung melden müssen, sollen ihre Tiere gut beobachten. Sofern Geflügel Krankheitssymptome aufzeigt oder binnen kurzer Zeit mehrere Tiere verenden, sollte ein Tierarzt hinzugezogen werden, um den Ausbruch der Geflügelpest auszuschließen. Verdachtsfälle seien dem Veterinäramt zu melden, E-Mail veterinaeramt@kv-kus.de. Gleiches gilt für tote oder krank erscheinende Wildvögel.

x