Kusel-Altenglan Kommentar: Die Schattenseite des wiederkehrenden Beitrags

Das Thema (Ab-)Wasser hat in den vergangenen Monaten für reichlich Wirbel in der Kreismitte gesorgt.
Das Thema (Ab-)Wasser hat in den vergangenen Monaten für reichlich Wirbel in der Kreismitte gesorgt.

Der Fall um das Grundstück, das nicht an den Entwässerungskanal angeschlossen ist, für das aber dennoch Beiträge anfallen, zeigt einmal mehr das Problem bei den wiederkehrenden Beiträgen: Sie können sich sehr ungerecht auswirken.

Ob das Ehepaar nun den Entwässerungskanal nutzt oder nicht: Zahlen muss es – so oder so. Es hat die Möglichkeit, sein Grundstück an das Netz anzuschließen, es gibt kein rechtliches Hindernis – diese Auffassung hat das Gericht deutlich gemacht. Der Anwalt der VG brachte es so auf den Punkt: „Uns kommt es nicht darauf an, was tatsächlich mit dem Wasser passiert – ob es verwertet oder gesammelt wird.“ Maßgeblich sei, ob es rechtliche Hindernisse gibt, was die Nutzung des Kanals betrifft. Und die gibt es eben nicht. Beim wiederkehrenden Beitrag (WKB) zählt allein die Möglichkeit der Einleitung von Niederschlagswasser, ungeachtet der tatsächlichen Verhältnisse. Genau das ist der springende Punkt, den Kritiker monieren. Es ist ein starres System, aus dem es kein Entrinnen gibt. Der Gedanke, eine von allen Bürgern als fair empfundene Verteilung der anfallenden Kosten zu finden, ist Utopie. Dennoch sollten Einzelfälle wie dieser den Verantwortlichen ganz klar die Schattenseite des WKB’s aufzeigen.

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