Kusel-Altenglan / Neustadt RHEINPFALZ Plus Artikel Niederschlagswasser: Warum für ein Grundstück ohne Kanalanschluss Beiträge anfallen

Seit Anfang des Jahres gibt es ein einheitliches Entgeltsystem in der fusionierten Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Die wiederk
Seit Anfang des Jahres gibt es ein einheitliches Entgeltsystem in der fusionierten Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Die wiederkehrenden Beiträge Wasser und Abwasser sind in den vergangenen Monaten in den Fokus gerückt und zum Politikum geworden.

Ein Grundstück, das nicht an den Entwässerungskanal angeschlossen ist, für das die Eigentümer aber dennoch Beiträge für Niederschlagswasser zahlen müssen – damit hat sich das Verwaltungsgericht in Neustadt Anfang der Woche beschäftigt. Beklagte: die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan.

„Ich kann Ihr Unbehagen nachvollziehen, das Sie bei der Veranlagung verspürt haben müssen“, wandte sich der Richter mit einfühlsamen Schlussworten an die Klägerin und ihren Ehemann, die am Montag nebst Rechtsbeistand vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt erschienen war. Ihr Anliegen: Wieso Beitrage für Niederschlagswasser an die Verwaltung entrichten, wenn das Grundstück gar nicht an den Entwässerungskanal angeschlossen ist? Auf der anderen Seite: die Verbandsgemeinde (VG) Kusel-Altenglan, vertreten durch die beiden stellvertretenden Werkleiter und einen Sachbearbeiter, ebenfalls nebst Rechtsbeistand, der zugleich Geschäftsführer der Kommunalberatung ist.

Gleich mehrere Verfahren, die sich zwar im Kern um denselben Sachverhalt drehten, jedoch auf verschiedenen Abrechnungszeiträumen basierten, galt es am Montag im Gerichtssaal zu verhandeln. Dort blieben die Zuschauerränge nicht unbesetzt, was selbst den Richter zu Beginn der Sitzung zu einem Kommentar bewegte: „So viel Interesse an einem schönen Vormittag – toll“, sagte er mit Blick in den Zuschauerraum. Sieben Vertreter der Wählergruppe Danneck – darunter Thomas Danneck sowie die jüngst ernannte VG-Beigeordnete Yvonne Draudt-Awe – hatten dort zuvor Platz genommen, um die Verhandlung zu verfolgen.

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