Cronenberg Trotz Rücktritten: Rat bleibt beschlussfähig

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Das Personal des Gemeinderates in Cronenberg halbierte sich im Oktober und zudem zog der frühere Ortsbürgermeister in einen Nachbarort und musste daher sein Amt aufgeben. Übriggeblieben sind zwei Beigeordnete und ein Ratsmitglied. Die Suche nach Nachrückern läuft.

Die Legislaturperiode 2019 bis 2024 wird den Cronenbergern in Erinnerung bleiben. Zwei Ortsbürgermeister, eine Neuwahl in 2020, nachdem bis auf den heutigen ersten Beigeordneten Volker Gödtel alle Ratsmitglieder ihre Mandate niederlegten. Jetzt übernehmen die Beigeordneten Gödtel und der frisch gewählte Marius Huck die Amtsgeschäfte bis zum Juni. Komplettiert wird das Gremium von der früheren Ortsbürgermeisterin Hannelore Eckel als Ratsmitglied.

Der frühere Bürgermeister Sven Bernhard hatte schon zwölf potentielle Nachrücker angesprochen – erfolglos. Zwölf weitere Personen stünden prinzipiell noch zur Verfügung und werden von der Verwaltung angeschrieben. Ob sich jemand ein Herz fasst, ist noch unklar. Grundsätzlich könne die Zeit bis zur anstehenden Kommunalwahl im Juni jedoch von den drei verbliebenen Mitgliedern überbrückt werden, berichtet die Verwaltung. Die gesetzliche Vorgabe ist im Normalfall, dass mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder anwesend sein muss, um beschlussfähig zu sein. Das wären im Fall der rund 150 Einwohner zählenden Gemeinde vier. Daher hatte der frühere Ortsbürgermeister wohl auch eine Neuwahl befürchtet, sollte kein Nachrücker gefunden werden. Die Verwaltung dazu: „Neuwahlen müssten stattfinden, wenn die Anzahl der Ratsmitglieder unter die Hälfte der nach der Einwohnerzahl zu besetzenden Ratssitze fiele.“ In Gemeinden bis zu 300 Einwohnern sind sechs Ratsmitglieder zu wählen, daher müsste in Cronenberg die Zahl der Vertreter unter drei liegen, um eine Neuwahl unausweichlich zu machen. Mittels Sonderregelung, für den Fall, dass die Sitze im Rat nicht mehr besetzt werden könnten, reicht das Votum der drei verbliebenen Mandatsträger aus. Heißt: Sind alle drei da, können Beschlüsse gefasst werden, fehlt nur einer, ist der Rat nicht beschlussfähig.

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