Offenbach Extrasteuer für baureife Grundstücke: Dann soll sie kommen
Ab dem neuen Jahr können Kommunen diese neue Steuer auf unbebaute, aber baureife Grundstücke erheben. Dadurch soll verhindert werden, dass deren Eigentümer die Objekte als Wertanlage betrachten und sich dadurch eine goldene Nase verdienen, während andere händeringend nach Wohnraum suchen. Offenbach hat sich bereits im Februar dafür ausgesprochen, diesen neuen Weg zu beschreiten. Eine Einführung für 2025 wäre denkbar gewesen.
Nur mangele es an einer aktuellen Datenlage, um sich näher mit dem Thema beschäftigen zu können, wie Wingerter berichtet. Dabei sei man auf Informationen des Finanzamtes angewiesen, um sich einen Überblick über die Flächen verschaffen zu können, die dafür infrage kommen. Dabei werden nicht alle über einen Kamm geschoren und mit der Grundsteuer C belastet. Es soll vielmehr bestimmte Bereiche im Ort geben, wo sie gelten soll. Diese muss der Gemeinderat erst noch festlegen.
Laut Wingerter wird die Herausforderung darin bestehen, Eigentümer, die ihre Grundstücke nur für eine gewisse Zeit brachliegen lassen, etwa bis die Kinder erwachsen sind und dort bauen, nicht über Gebühr zu belasten, andere aber zum Umdenken zu bewegen. Bürger, die Grund und Boden nur als Spekulationsmasse betrachten. Für diese soll es ein Druckmittel sein, damit sie die Grundstücke bestenfalls verkaufen, wenn sie denn nicht selbst zu Bauherren werden.