Kreis Südliche Weinstraße Marktleiter-Prozess: Berufung zurückgenommen
«SÜW/Landau.»Der Prozess wegen Unterschlagung gegen einen Südpfälzer Marktleiter und seine Kassenmitarbeiterin ging doch nicht in die nächste Runde. Nach dem Urteil am Amtsgericht Landau im Januar hatten beide Berufung eingelegt. Doch diese zogen die beiden Angeklagten vor der erneuten Verhandlung wieder zurück.
Darüber informiert Daniel Hoffmann, stellvertretender Pressesprecher am Landgericht Landau, auf Nachfrage. Die Verhandlung vor der Berufungskammer des Landgerichts war schon terminiert. Eigentlich hätten sich die Parteien in der vergangenen und in dieser Woche erneut im Gerichtssaal treffen sollen. Doch so weit kam es gar nicht. Mit der Rücknahme der Berufung sei das Urteil der ersten Instanz rechtskräftig, erklärt Hoffmann. Wie mehrfach berichtet, sollen die beiden Angeklagten in einem Südpfälzer Markt die Waren-Rückgabe manipuliert und sich so über einen Zeitraum von knapp einem Jahr rund 21.500 Euro ins eigene Säckel gewirtschaftet haben. Beide bekamen Bewährungsstrafen und wurden zu Geldauflagen von 6000 beziehungsweise 1000 Euro verpflichtet. Zudem müssen sie das veruntreute Geld gemeinsam zurückzahlen. Die Frau war geständig, der Mann hatte alles bestritten. Beide sollen ein Verhältnis miteinander gehabt haben, so die Aussage des 55-Jährigen vor Gericht. Die 36-Jährige hatte dies bestritten. Wieder anders überlegt hatten es sich die Angeklagten bereits vorm Arbeitsgericht. Das Unternehmen hatte den beiden fristlos gekündigt, als es Verdacht schöpfte. Ihre arbeitsgerichtlichen Klagen nahmen die zwei während der Verfahren zurück.