Kreis Südliche Weinstraße Nur vier bis fünf Betroffene

Keßler hatte in seinem Leserbrief den Gemeinderat Böllenborn aufgefordert, den Beschluss über eine Zweitwohnsitzsteuer noch einmal zu überdenken, wenn dessen Mitglieder „einen Funken Anstand“ haben sollten. Sein Vorschlag: Eine Rüge seitens der Kommunalaufsicht für den Rat, der sich „schämen“ sollte. Beschlossen hatte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer. Die Befürchtung des Bürgers der Gemeinde ist, dass seiner Recherche nach vier Familien, darunter auch Alleinerziehende, die studierende Kinder mit Erstwohnsitz am Studienort haben, mit der Zweitwohnsitzsteuer „bestraft“ werden. „Das ist nicht richtig“, sagt Thomas Cornet, Leiter der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern. Studierende oder in Ausbildung befindliche Personen, die bei den Eltern einen Zweitwohnsitz haben und deren Hauptwohnsitz der Studien- oder Ausbildungsplatz ist, seien von der Zweitwohnsitzsteuer befreit. Es sei denn, die Studenten hätten ein eigenes Haus oder eine Wohnung gemietet oder seien Eigentümer einer Immobilie. „Zimmer im Elternhaus zählen nicht“, sagt Cornet. „In Böllenborn gibt es derzeit zwölf gemeldete Nebenwohnungen, wir überprüfen jeden einzelnen Fall, da bleiben dann vielleicht vier bis fünf Steuerpflichtige übrig. Oft wird zum Beispiel vergessen, sich nach der Berufsausbildung abzumelden“, sagt der Finanzexperte. Die Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer gilt auch für Personen, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung mieten mussten, weil zum Beispiel der Arbeitsplatz zu weit vom Wohnsitz entfernt ist. Für die Berechnung der Zweitwohnsitzsteuer gibt es folgendes Beispiel der Verwaltung für die Gemeinde Böllenborn: Berechnet wird die Steuer nach dem Mietspiegel, der mit rund 4,50 Euro pro Quadratmeter derzeit für die Gemeinde gilt. Geht man von eine Haus mit 100 Quadratmetern aus, sind das 450 Euro Miete monatlich, jährlich 5400 Euro. In diesem Fall würde eine Zweitwohnsitzsteuer von 540 Euro jährlich anfallen. In der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gebe es derzeit 1000 Zweitwohnsitze, in sieben der 21 Ortsgemeinden werde eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben, informiert Cornet. „Wir haben uns im Gemeinderat für die Zweitwohnsitzsteuer entschieden, um die Bürger mit Hauptwohnsitz wenigstens ein bisschen zu entlasten, sonst hätten wir die Grundsteuern erhöhen müssen,“ sagt Ortsbürgermeister Dirk Paulsen.

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