Weyher RHEINPFALZ Plus Artikel „Optisch störend“: Denkmalpflege bremst Ehepaar bei PV-Anlage aus

Steffen Dorst und seine Frau Michaela vor ihrem Anwesen in Weyher, dessen Dach sie mit PV-Modulen bestücken möchten.
Steffen Dorst und seine Frau Michaela vor ihrem Anwesen in Weyher, dessen Dach sie mit PV-Modulen bestücken möchten.

Ein Weyherer Ehepaar möchte eine PV-Anlage auf dem Dach seines Anwesens haben, darf aber nicht. Das Problem: Es wohnt in einem sensiblen Bereich im Ort. Gibt es keine Lösung?

Steffen Dorst und seine Frau Michaela sind auf das Thema Solaranlage nicht gut zu sprechen. Seit mehr als zwei Jahren hoffen sie, eine auf dem Dach ihres Eigenheims in Weyher errichten zu können. Sie möchten dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und sich unabhängiger von fossilen Brennstoffen machen. Doch ob und wann etwas daraus was wird, ist unklar. Das Problem an der Sache: der Standort ihres Wohnhauses.

Ihr Zuhause befindet sich im historischen Ortskern von Weyher, wo gewünschte Veränderungen an Gebäuden unter besonderer Beachtung stehen. Das Ortsbild soll möglichst in der bestehenden Form erhalten bleiben. Für die Dorsts kommt erschwerend hinzu, dass sich mit dem Alten Rathaus und der Kirche zwei Gebäude in der Nähe ihres Anwesens befinden, die unter Schutz stehen. Ihr Zuhause befindet sich in einer Denkmalzone. Heißt: Jegliche Bauarbeiten auf ihrem Anwesen müssen sie mit den Denkmalpflegern abstimmen. Und darin haben sie bereits Erfahrung.

März 2022 erster Kontakt mit Kreis wegen PV

Nach dem Kauf des Anwesens im Jahr 2010 ging das Paar einige Bauprojekte an. So hat es den Innenhof mit historischen Pflastersteinen aus dem Ort neu hergerichtet, wie Michaela Wappler-Dorst berichtet. Das beschädigte Dach des benachbarten Schuppens haben sie mühsam erneuert, dafür die Ziegel einzeln herausgenommen, gereinigt und wieder eingefügt. Und als sie dann vor zwei Jahren mit einer PV-Anlage auf dem Dach ihres Hauses liebäugelten, schien es anfangs danach auszusehen, dass es nur eine Frage der Zeit sein dürfte, bis sie da sind.

Blick auf das Alte Rathaus, von Rhodt kommend. Das Anwesen der Dorsts befindet sich hinter dem Gebäude.
Blick auf das Alte Rathaus, von Rhodt kommend. Das Anwesen der Dorsts befindet sich hinter dem Gebäude.

„Im März 2022 haben wir bei der Kreisverwaltung wegen einer Genehmigung der PV-Anlage erstmals vorgefühlt“, berichtet Steffen Dorst. Die Behörde habe angeregt, eine Bauvoranfrage zu stellen, die dann aber der Gemeinderat ablehnte. Wie Ortschef Andreas Möwes berichtet, war mit dem Antrag der Dorsts für den Gemeinderat der Zeitpunkt gekommen, um eine Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern aufzustellen. Wie gesagt, um dadurch das Erscheinungsbild für die Zukunft erhalten zu können. „Es geht nicht darum, die Bewohner damit zu gängeln, sondern ihnen eine Richtlinie an die Hand zu geben, an die sie sich bei Bauvorhaben orientieren können“, erklärt Möwes. Für alle, insbesondere für die Bewohner im Ortskern und deren Architekten, würde das eine Zeitersparnis bedeuten, wenn sie im Vorfeld von Bau- oder Malerarbeiten wüssten, welche Spielräume sie dafür hätten. So sollte aus dieser Satzung auch hervorgehen, was bei der Anbringung von Solarmodulen zu beachten ist.

Gemeinde sagt ja, Kreis sagt nein

Nur Geduld, dachten sich die Dorsts. Und siehe da: Im Sommer 2023, als die besagte Satzung vorlag, erteilte der Gemeinderat tatsächlich sein Einvernehmen zum Vorhaben der Eheleute. Deren Freude darüber währte aber nur kurz: Die Untere Denkmalschutzbehörde legte nämlich ihr Veto ein. Der einfache Grund: Deren Wort hat wegen der beschriebenen Lage des Hauses mehr Gewicht, Gestaltungssatzung und Genehmigung der Gemeinde hin oder her.

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