Kreis Südliche Weinstraße Radelnder Flüchtling muss blechen

Rund 2900 Euro Schadenersatz muss ein Radfahrer zahlen, der im September 2017 auf einem Wirtschaftsweg zwischen dem Maikammerer Wasgau-Markt und dem Verkehrskreisel einer Südpfälzerin ins Auto gefahren war. Der Mann habe Schuld an dem Unfall, weil er der Frau die Vorfahrt genommen habe, so die Entscheidung von Richterin Isabelle Breuers-Mägly im Prozess am Amtsgericht Landau.

Der Unfall hatte unter anderem in den sozialen Netzwerken einigen Wirbel ausgelöst (die RHEINPFALZ berichtete). Auch deshalb, weil der Radfahrer, ein syrischer Asylbewerber, keine Haftpflichtversicherung hat. Die Autofahrerin hat den Mann verklagt, nachdem der über seinen Rechtsanwalt Ulrich Thiers erklärt hatte, die Autofahrerin sei schuld an der Kollision. Deshalb sei er nicht bereit, für den Schaden an dem Auto aufzukommen. Thiers hatte außerdem angekündigt, dass er für seinen Mandanten Schmerzensgeld von der Autofahrerin fordern werde. Wie Dirk Parniewski, Anwalt der Südpfälzerin, berichtet, habe er sich im Auftrag der Frau erst um eine gütliche Lösung bemüht. Da dies keinen Erfolg gehabt habe, habe man eine Klage auf Schadenersatz eingereicht. Eine Klage auf Schmerzensgeld sei von der Gegenseite zwar mehrfach angekündigt, aber nie eingereicht worden, sagt Parniewski. Die Autofahrerin hatte nach eigenen Angaben auf einem Grünstreifen an dem Wirtschaftsweg kurz gehalten. Als sie wieder habe losfahren wollen, sei der Radfahrer „um die Ecke geschossen und mir in das Auto gerannt“. Der Radfahrer sei so schnell gefahren, dass er nicht mehr habe bremsen können. Er sagte gestern vor Gericht, er habe das Auto nicht gesehen, weil ihm an einer Kreuzung stehende Bäume die Sicht versperrt hätten. Das Auto sei bei dem Zusammenprall gefahren. Dafür gab es jedoch laut der Polizei keine Hinweise. Dagegen hätten die Ermittlungen ergeben, dass der Radfahrer in der Rechtskurve zu weit links und zudem sehr schnell gefahren sei, hieß es. Dass die Südpfälzerin mit ihrem Auto nicht auf dem Wirtschaftsweg hätte fahren dürfen, spiele keine Rolle, sagte die Richterin. Der Radfahrer hätte generell darauf achten müssen, ob ein anderes Fahrzeug komme, das Vorfahrt habe. Auch auf einem Wirtschaftsweg müsse man mit anderen Verkehrsteilnehmern, etwa Landwirten, rechnen. Weil er dies nicht getan habe, trage er die Schuld an dem Unfall. Der Asylbewerber hatte gesagt, er sei davon ausgegangen, dass es sich um einen Weg handle, auf dem nur Radfahrer fahren dürfen. Doch auch dann hätte er sich an die Vorfahrtsregel halten müssen. Gegen das Urteil kann innerhalb von vier Wochen Berufung eingelegt werden. Parniewski teilt auf Anfrage der RHEINPFALZ mit, dass er diese Frist abwarten werde. Wenn das Urteil rechtskräftig wird und der Asylbewerber dann nicht zahlt, werde er ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten.

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