Oberschlettenbach RHEINPFALZ Plus Artikel Streit um Mauer, die dreimal so hoch ist wie erlaubt

Die kleine Mauer im Vordergrund ist 1,10 Meter hoch. Mehr ist nicht erlaubt. Die umstrittene Mauer misst an ihrer höchsten Stell
Die kleine Mauer im Vordergrund ist 1,10 Meter hoch. Mehr ist nicht erlaubt. Die umstrittene Mauer misst an ihrer höchsten Stelle 3,05 Meter.

Mauern sind ja ein deutsches Trauma. Gut, ganz so dramatisch ist es in Oberschlettenbach nicht. Aber auch dort sorgt eine Mauer seit bald drei Jahren für Aufregung. Die Gemeinde fordert den Abriss des viel zu groß geratenen Bauwerks. Der Bauherr bedauert es zwar, überreagiert zu haben, sieht sich aber grundsätzlich im Recht. Oder irrt er sich?

Er solle sich doch bitteschön an den Bebauungsplan halten. Das hatte der Bauherr mehrfach von der Ortsgemeinde zu hören bekommen. Besonders pikant

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