Weselberg Einwohnerversammlung in Weselberg: Antworten zu wiederkehrenden Beiträgen

Die Friedhofstraße in Weselberg ist marode und muss saniert werden.
Die Friedhofstraße in Weselberg ist marode und muss saniert werden.

Die Ortsgemeinde Weselberg hat beschlossen, die marode Friedhofstraße auszubauen. Es wird die erste Straße im Ort sein, deren Ausbau über wiederkehrende Beiträge finanziert wird. Seit Anfang 2024 gilt dieses Abrechnungssystem landesweit.

Vereinfacht gesagt bedeuten wiederkehrende Beiträge, dass alle Grundstückseigentümer für den Ausbau einer Straße im Ort zahlen, egal in welcher Straße sie wohnen. So einfach, wie sich das anhört, ist es aber nicht. Und es ist mit finanziellen Belastungen für die Grundstückseigentümer verbunden, denn ein Straßenausbau unter einer Million Euro Kosten hat mittlerweile Seltenheitswert. Deshalb lädt die Ortsgemeinde Weselberg am Mittwoch, 6. November, in die Musikhalle in Weselberg zur Einwohnerversammlung ein. „Ich kann nur jedem empfehlen, zu dieser Versammlung zu kommen. Die ist wichtig“, hofft Bürgermeister Michael Schmitt (CDU) auf eine rege Teilnahme.

Denn was viele Bürger kennen, die in Orten leben, in denen wiederkehrende Beiträge zu zahlen sind, wird für die Weselberger beim Straßenausbau Neuland sein. Und das birgt – das zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre – reichlich Potenzial, um für Ärger zu sorgen. Deshalb sollen in der Einwohnerversammlung den Betroffenen schon mal vorab wichtige Informationen zu geben. Dazu gehören Themen wie Gemeindeanteil an den Ausbaukosten, Infos zu Abrechnungsgebieten – in Weselberg gibt es drei – und Grundstücksgrößen, für die zu zahlen ist. Außerdem soll erklärt werden, warum bisweilen ein 20- oder 30-prozentiger Zuschlag zu zahlen ist, obwohl auf dem Grundstück nur ein Einfamilienhaus steht und warum Anlieger in einer Straße zahlen müssen, Anlieger in einer anderen Straße aber nicht.

Einzeltermine angedacht

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt von Fragen, die beantwortet werden. Dadurch wird ermöglicht, dass die Bürger die Bescheide, in denen die Fläche berechnet ist, für die wiederkehrende Beiträge zu bezahlen sind, verstehen können. Weil es auch Fragen geben wird, wenn die konkreten Schreiben vorliegen, werde es in der Folge noch Einzelberatungstermine geben, kündigt Schmitt an. Um konkrete Fragen stellen zu können, braucht es aber Grundwissen, das in der Einwohnerversammlung vermittelt wird.

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